Widmung

Was ich heute gesehen habe, ist doch etwas ungewöhnlich: Die Widmung einer Doktorarbeit wurde aus Datenschutzgründen entfernt:

Bildschirmfoto 2014-11-22 um 22.47.16

Keine Ahnung was sich I.E.F. aus L. genauer B., dabei wohl gedacht hat. Mal abgesehen von grässlichem Deutsch

Eine verlässliche Vergleichbarkeit der Ergebnisse der verschiedenen Publikationen ist in Gänze nicht möglich

und etwas skurillen Testverfahren, bin ich schon irritiert, mit so etwas in Zusammenhang gebracht zu werden.

Gedemütigt dürfte aber vor allem der Adressat der Widmung sein. Eine Widmung ist nach Auskunft von Wikipedia eine Zueignung, der Ausdruck einer freundlicher Verbundenheit und des Dankes des Autors

eines Werkes an eine Person, die ihm nahesteht. Die Widmung in einem Buch hat ihren Platz auf der Widmungsseite.

Juristen sehen den Begriff Widmung sogar noch weiter reichend

Als „Widmung“ wird ein Rechtsakt bezeichnet, welcher aus einer Sache eine öffentliche Sache macht. Mit der Widmung wird erklärt, dass die betreffende Sache einem bestimmten öffentlichen Zweck dienen soll.

Nun, man kann eine Widmung weglassen, aber aus Datenschutzgründen dann von der Veröffentlichung löschen? Damit ist wohl der der Sinn der Widmung komplett abhanden gekommen.

Vielleicht ist das aber dann doch nicht wirklich tragisch, wenn man den Rest der Arbeit liest…