Grundannahmen zu Religiosität und Spiritualität in Psychiatrie

Die neueren Empfehlungen zum Umgang mit Religiosität und Spiritualität in Psychiatrie und Psychotherapie (Utsch, et al.) haben die folgenden Grundannahmen

* Religiosität und Spiritualität werden als anthropologische Universalien angesehen. Sie gehören zum Menschsein und sind im Rahmen einer ganzheitlichen Betrachtung zu würdigen – unabhängig von einem möglichen Einfluss auf Gesundheitsoutcomes oder auf die Effizienz therapeutischer Interventionen.
* Religiosität und Spiritualität sind sowohl beim Patienten als auch beim Behandler identitätsbildend. Dies wird in existenziellen Krisen und Grenzsituationen besonders deutlich, aber auch in Momenten der Sinnerfülltheit und Lebensphasen existenzieller Indifferenz.
* Religiosität und Spiritualität sind als persönliches Sinnsystem und kulturbildende Einflussfaktoren in der Psychotherapie wahrzunehmen und zu würdigen. Aufgrund der Berufsethik sind Psychiater und Psychotherapeuten verpflichtet, ihre Patienten zu achten, unabhängig insbesondere von Geschlecht, Alter, sexueller Orientierung, sozialer Stellung, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder politischer Überzeugung.

Das hört sich nun ganz anders an, als was man so alles zu dem Thema “Gotteswahn” finden kann.