Die echten Toten (6000 Tote XII)

Vergangene Woche hatte eine Klimaschutz-Arbeitsgruppe der Bundesregierung eine Höchstgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometern auf Autobahnen empfohlen, daraufhin zeigten sich schnell die seit Jahren etablierten Lager. Verkehrsminister Andreas Scheuer findet, ein solches Verbot sei „gegen jeden Menschenverstand”.

Prompt konnte man dann auch wieder von einer “autobahnbedingten Persönlichkeitsspaltung” (Kuzmany) lesen.

Denn es gibt Studien zu dem Thema. Nicht Ergebnisse einer tumben Hochrechnung, sondern empirische Daten von einem 62 Kilometer langer Abschnitt der A24 zwischen Wittstock und Havelland, auf dem bis Dezember 2002 noch kein Tempolimit bestand. Danach wurde eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 130 km/h eingeführt, worauf sich die Zahl der Unfälle  stark reduzierte.

Auf unbegrenzten Streckenabschnitten wurden mittlere Pkw-Geschwindigkeiten von 137 km/h (4-streifig) bzw. 142 km/h (6-streifig) berechnet. Liegt eine Geschwindigkeitsbegrenzung vor, sinken die Geschwindigkeiten auf mittlere 127/132 km/h bei 130 km/h Höchstgeschwindigkeit bzw. 117/122 km/h bei 120 km/h mittlere Höchstgeschwindigkeit ab.

Die Reduzierung der mittleren Geschwindigkeit war dabei nicht sehr hoch, die Auswirkung auf die Unfälle aber drastisch.

Leider sind die Unfälle nicht weiter aufgeschlüsselt. Aber das sind echte Tote: