Nach Stromzähler und Gasuhr kommt hier nun mein drittes Raspberry Pi Zero Projekt: ein Abstandswarner für vorbeifahrende Fahrzeuge. Das erste Mal habe ich davon in einem wissenschaftlichen Artikel gelesen, dann gab es den Radmesser in Berlin (das Projekt war toll aber die Kiste dann doch etwas sperrig).
Auch auf Kickstarter stand mal was und dann gibt es auch noch den 200€ Varia Radar von Garmin – allerdings hatte keines der bisherigen Projekte eine Kamera eingebaut.
Laser und ToF hatte es mir immer schon angetan, dann probieren wir das auch mal hier.
Es braucht also ein heutiges Experiment und heutige Wunder (…), und zwar das originale Experiment mit einem Volk echter Jesusjünger, die als Werkzeug Gottes etwas in der Gesellschaft ändern und heilen können, um zumindest dem Vorwurf der Erfindung eines wirkungslosen Gottes zu antworten. Der heute gefragte Gottesbeweis kann nur der Verweis auf eine Geschichte und eine Praxis sein, die überzeugen, also ein Experiment der Überprüfung“ (Ludwig Weimer).
Wikipedia hat diverse Updates zu dem Experiment. Es gibt dazu eine weitere BR Dokumentation über die steigende Unzufriedenheit der ehemaligen Mitglieder.
Mediathek Screenshot 13.12.2022
Weimer spricht auf Youtube über Ratzinger.
Sein Buch über das eine Volk Gottes als Sakrament für die Welt endet als Ramschware für 1,61€.
Screenshot medimops 13.12.22
und er bettelt um Geld
Screenshot 13.12.2022 https://plw-stiftung.de
4.1.2023
P. Greifenstein in der Eule erwähnt die IG in seinem Nekrolog von Papst Benedikt
Als Mensch war Joseph Ratzinger auf der Suche nach einer Kirche, die ihm ein Zuhause werden sollte, und unterschied sich darin nicht von Menschen, die auch heute nach einem authentischen Glaubensort suchen. Deshalb begeisterte er sich früh für die sog. neuen geistlichen Gemeinschaften (NGG). Wie Doris Reisinger und Christoph Röhl in ihrem Buch „Nur die Wahrheit rettet“ (Rezension in der Eule) erklären, lernte Ratzinger „eine ganze Reihe von ihnen in einer für ihn schwierigen Periode nach dem Konzil kennen“. Damals waren die Gemeinschaften, die heute in vielen katholischen Bistümern aktiv sind, noch „klein und unbedeutend“. Wachstum und Machtzuwachs dieser Gemeinschaften sind ohne Ratzingers ausgiebige Förderung nicht zu verstehen…
In den NGG fand Ratzinger das für ihn attraktive Zusammentreten einer der Welt entrückten Lebensgemeinschaft und einer emphatisch gelebten Frömmigkeit vor, die sich vorbehaltlos auf Christus als Sieger bezieht, der die so oft als feindlich wahrgenommene Welt „überwunden“ hat. Das Aggiornamento der Kirche hingegen, ihre Öffnung zur Welt hin, nahm Ratzinger direkt im Anschluss an das Konzil als Bedeutungsverlust der Kirche wahr…
Sehen wir uns den Verlauf der an das RKI gemeldeten Fälle (grau), Todesfälle (rot) sowie in blau die Case Fatality Ratio oder Fall-Verstorbenen-Anteil und zwar als “verzögerungsbereinigter Fall-Verstorbenen-Anteil”, in dem in einem Verschiebefenster die Fälle plus / minus 3 Tage um den Indextag mit den Todesfällen an Tag 14 plus / minus 3 Tage korreliert werden. Im ersten Märzdrittel ist die CFR stabil in München; über den gesamten Zeitraum beträgt sie 219/6526=3.4%.
CFR in München bis 3.6.2020 (1. Welle). Datenstand RKI 18.11.2020. Eigene Auswertung, Skript auf Anfrage.
Im Vergleich dazu nun Hamburg. Hier ist die CFR im selben Zeitraum mit 264/5090=5.2% höher und hat zusätzlich noch einen Peak im letzten Märzdrittel.
CFR in Hamburg bis 3.6.2020. Datenstand RKI 18.11.2020. Eigene Auswertung, Skript auf Anfrage.
Das Sterberisiko ist in der Gesamtpopulation signifikant höher in Hamburg mit einem OR von 1.6 (1.3-1.9). Schauen wir uns daher auch noch die Alters- und Geschlechtsverteilung der Verstorbenen an.
Sterbefälle Rohzahlen in Hamburg und München bis 3.6.2020. Datenstand RKI 18.11.2020. Eigene Auswertung, Skript auf Anfrage.
In Hamburg versterben in allen Altersklassen mehr Menschen. Aus technischen Gründen kann ich leider nicht für Alter und Geschlecht adjustieren weil in den RKI Meldedaten nach IfSchG Todesfall und Erkrankungsfall auf unterschiedlichen Zeilen stehen.
Sterbefälle gegen Erkrankungsfälle in Land -bzw Stadtkreisen bis 3.6.2020. Datenstand RKI 9.12.2020. Hamburg, Wesel und München sind markiert. Eigene Auswertung, Skript auf Anfrage.
Wie sieht es auf Intensivstationen aus? Nach den klinischen Studien von Kluge (Hamburg) und den Angaben von Wendtner (München) wurden in Hamburg 996 und in München 1300 Patienten hospitalisiert. Hamburg hat davon 261 Patienten auf die Intensivstation verlegt, München 270.
Sterbefälle auf den Intensivstationen in Hamburg und München. Quelle: https://linkinghub.elsevier.com/retrieve/pii/S1036731420303349 sowie https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-klinik-corona-patienten-zwischenbilanz-1.5142374. Eigene Zusammenstellung, Skript auf Anfrage.
Von 223 Fällen auf der Intensivstation in Hamburg starben 78, also 35%. Bei 261 Fällen gesamt waren es damit hochgerechnet ca 91 Todesfälle. In München starben 28% also 76 Menschen. Hamburg behandelte somit signifikant mehr Patienten auf der Intensivstation (OR 1.4, P=0.002). Auf der Intensivstation sterben mehr Patienten als in München (ebenfalls OR 1.4, P=0.09) damit ergibt sich ein gepooltes Mantel-Haenszel OR von 1.6 ( 1.2-2.2, P=0.003) in der Klinik.
Dass bei der Auswertung der klinischen Daten nun exakt dasselbe Ergebnis herauskommt wie in den populationsbasierten RKI Daten belegt meiner Ansicht nach, dass die CFR von der klinischen Versorgung bestimmt wird.
Diskutiert wird es schon lange: Soll Wissenschaftsbetrug weiterhin straffrei bleiben? Friedhelm Hermann, einer der grössten Fälscher der jüngeren Geschichte, kam mit einer lächerlich kleinen Auflage aus dem Verfahren und konnte danach viele Jahre unbehelligt in einer Praxis hinter dem Marienplatz in München praktizieren.
Das scheint sich nun aber zu ändern. Das DÄ berichtet
Mecklenburg-Vorpommern will härter gegen Plagiate in wissenschaftlichen Arbeiten vorgehen. Die Hochschulen sollen künftig Bußgelder in Höhe von bis zu 10.000 Euro verhängen können, wenn sie eine Verletzung der wissenschaftlichen Redlichkeit aufdecken. Das steht im Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Hochschulrechts, der heute in einer öffentlichen Expertenanhörung erörtert wurde. Weitere geplante Änderungen betreffen die Hochschulentwicklungsplanung und das Promotionsrecht.
Ich denke – ohne dem “irrational gesteigerten Strafbedürfnis der Öffentlichkeit” (Fischer) zu verfallen – das ist eine überfällige Massnahme in Anbetracht des Schadens der dadurch angerichtet wird – von sinnlosen Replikationstudien bis hin zum Verlust an Menschenleben.