Meine Interessen vertritt sie nicht, im Gegenteil sie lag immer konträr dazu .
Als ich noch 1977 als Krankenpfleger arbeitete, waren die Kammern für einen Numerus clausus. Das hat mich viele Jahre Wartezeit auf den Medizinstudienplatz gekostet.
Nach Ende des Medizinstudium waren die Ärztekammern maßgeblich an der Einführung des „Arzt im Praktikum“ (AiP) beteiligt. Das hat mir1988 trotz Vollapprobation keine Berufschance gelassen hat.
Und was die direkten Interaktionen mit der BLAEK ausser der jährlichen Zahlungsanforderung angeht, davon gab es genau zwei.
1995 habe ich zusammen mit Prof. Hense in einem Brief auf das Editorial des BLAEK Präsidenten geantwortet, nachzulesen in der MMW 1995; 137(28/29):475-476 “Freiheit der Person – Freiheit, die ich meine?”
Vermutlich denken einige unserer ärztlichen Kollegen ähnlich, wie es der Präsident der Bayrischen Landesärztekammer, Dr. Hans Hege, in seinem Editorial “Nicht am Patienten vorbei” formuliert hat. Heges Meinung scheint stimmig, bei genauerem Hinsehen werden aber im Fluß der Argumentation einige Untiefen überspült und mehrere Mißverständnissen lassen, wie wir meinen, den unbefangenen Leser in die falsche Richtung treiben.
Unser Artikel blieb nicht unbeantwortet. Auf Intervention von Dr. Hege hat Prof. Überla, der damalige LMU Lehrstuhlinhaber, es dann abgelehnt, mich zu habilitieren obwohl ich an seinem Institut die Lehre in der Epidemiologie aufgebaut hatte. Habiltitieren konnte ich mich erst Jahre später, nämlich 1998-2000 an der TUM.
Und die zweite Interaktion? Im März 2020 habe ich mit dem aktuellen Präsidenten Dr. Quitterer telefoniert, um kurzfristig eine COVID19 Ärztestudie aufzusetzen nachdem die Logistik einer Bevölkerungsstudie unter Seuchenbedingungen schwierig schien. Quitterer hat das Vorhaben torpediert, die Studie, die dann in München lief, ist krachend gescheitert.
Kein Wunder also, daß ich spätestens nach der unfairen Attacke in den 90er Jahren aus der Ärztekammer austreten wollte. Als Arzt in der Forschung hatte keinerlei Gegenwert für die Kammergebühren bekommen. Ein Austritt war aber sowohl wegen meines Arbeitsvertrages als auch der Altersversorgung nicht möglich. Im Vergleich mit jedem anderen Mitarbeiter ohne Arztausweis, hat die Zwangsmitgliedschaft aber geschätzt in 30 Jahren 10.000 Euro gekostet.