Forschung & Lehre erklÀrt die Freiheit der Wissenschaft
Amtliches und privates Handeln werden getrennt und verschiedenen Regeln unterworfen. Das Amt dient nicht der Entfaltung persönlicher Freiheit, sondern der gemeinwohl- und rechtsgebundenen AuftragserfĂŒllung. […] Ein Verhalten auĂerhalb des Dienstes ist nur dann ein Dienstvergehen, wenn es nach den UmstĂ€nden des Einzelfalls in besonderem MaĂe geeignet ist, das Vertrauen in einer fĂŒr das jeweilige Amt bedeutsamen Weise zu beeintrĂ€chtigen.
Schön, diese Trennung von amtlichem und privatem Handeln.
CC-BY-NC Science Surf , accessed 10.08.2026