Fritz Teufels Spruch „Wenn es denn der Wahrheitsfindung dient“
als Reaktion auf die richterliche Aufforderung, sich zu erheben – ist heute eines der bekanntesten geflügelten Worte aus der deutschen Rechtsgeschichte. Weniger bekannt ist sein Kopfstand vor der Anklagebank aus demselben Anlass, mit der nachgelieferten Begründung: „Sie haben ja nicht gesagt, wie herum ich aufstehen soll.“