Zum Schluss noch einen persönlichen Kommentar. Als ich 1977 als Krankenpfleger arbeitete, war auch die Bayerische Landesärztekammern für einen Numerus clausus was hat mich viele Jahre Wartezeit auf den Medizinstudienplatz gekostet hat.
Nach Ende des Medizinstudium waren die Ärztekammern maßgeblich an der Einführung des „Arzt im Praktikum“ (AiP) beteiligt. Das hat mir1988 trotz Vollapprobation wenig Berufschancen gelassen.
Es bleiben die wenigen direkten Interaktionen mit der BLAEK ausser der jährlichen Zahlungsanforderung. Davon gab es genau zwei. 1995 habe ich zusammen mit Prof. Hense in einem Brief auf das Editorial des damaligen BLAEK Präsidenten geantwortet, nachzulesen in der MMW 1995; 137(28/29):475-476 “Freiheit der Person – Freiheit, die ich meine?”
Vermutlich denken einige unserer ärztlichen Kollegen ähnlich, wie es der Präsident der Bayrischen Landesärztekammer, Dr. Hans Hege, in seinem Editorial “Nicht am Patienten vorbei” formuliert hat. Heges Meinung scheint stimmig, bei genauerem Hinsehen werden aber im Fluß der Argumentation einige Untiefen überspült und mehrere Mißverständnissen lassen, wie wir meinen, den unbefangenen Leser in die falsche Richtung treiben.
Unser Artikel blieb nicht unbeantwortet. Auf Intervention des Präsidenten Hans Hege hat Prof. Überla, der damalige LMU Lehrstuhlinhaber, es abgelehnt, mich wie besprochen zu habilitieren, obwohl ich an seinem Institut die Lehre in der Epidemiologie aufgebaut hatte. Habiltitieren konnte ich mich erst 3 Jahre später, nämlich 1998-2000 an der TUM.
Und die zweite Interaktion? Im März 2020 habe ich mit dem Präsidenten Gerald Quitterer telefoniert, um kurzfristig eine COVID19 Ärztestudie aufzusetzen nachdem die Logistik einer Bevölkerungsstudie unter Seuchenbedingungen schwierig schien. Quitterer hat das Vorhaben torpediert. Die Studie, die dann in München lief, ist krachend gescheitert.
Kein Wunder also, daß ich bereits nach der unfairen Attacke in den 90er Jahren aus der Ärztekammer austreten wollte. Als Arzt in einem Forschungsdepartment hatte ich null Gegenwert für die Kammergebühren. Ein Austritt war aber wegen meines Arbeitsvertrages als Mediziner und der Altersversorgung in einem berufsständischen Versorgungswerk nicht möglich. Im Vergleich mit jedem anderen wissenschaftlichen Angestellten in meiner Arbeitsgruppe (mit Background Biologie, Chemie, Statistik oder Informatik) hat mich die Zwangsmitgliedschaft weit über 10.000 Euro gekostet.