Zum Schluss noch einen persönlichen Kommentar.
Als ich 1977 mit der Krankenpflege begann, war auch die Bayerische Landesärztekammern unter Sewering für einen Numerus clausus was mich viele Jahre Wartezeit auf den Medizinstudienplatz gekostet hat.
Und nach Ende des Medizinstudium waren die Ärztekammern maßgeblich an der Einführung des „Arzt im Praktikum“ (AiP) beteiligt. Das hat mir1988 trotz Vollapprobation nur wenig Berufschancen gelassen da keine Klinik sich die Kosteneinsparung entgehen lassen wollte.
Dazu kommen die direkten und allsamt unangenehmen Interaktionen mit der Kammer zusätzlich zur jährlichen Zahlungsanforderung. 1995 habe ich zusammen mit Prof. Hense in einem Brief auf das Editorial des damaligen BLAEK Präsidenten geantwortet, nachzulesen in der MMW 1995; 137(28/29):475-476 “Freiheit der Person – Freiheit, die ich meine?”
Vermutlich denken einige unserer ärztlichen Kollegen ähnlich, wie es der Präsident der Bayrischen Landesärztekammer, Dr. Hans Hege, in seinem Editorial “Nicht am Patienten vorbei” formuliert hat. Heges Meinung scheint stimmig, bei genauerem Hinsehen werden aber im Fluß der Argumentation einige Untiefen überspült und mehrere Mißverständnisse lassen, wie wir meinen, den unbefangenen Leser in die falsche Richtung treiben.
Unser Artikel blieb nicht unbeantwortet. Auf Intervention des damaligen Präsidenten Hans Hege hat Prof. Karl Überla, der damalige LMU Lehrstuhlinhaber, es abgelehnt, mich wie besprochen zu habilitieren, obwohl ich an seinem Institut die Lehre in der Epidemiologie aufgebaut hatte. Habiltitieren konnte ich mich erst 3 Jahre später, nämlich 1998-2000 an der TUM.
Und die nächste Interaktion? Im März 2020 habe ich mit dem Präsidenten Gerald Quitterer telefoniert, um kurzfristig eine COVID19 Ärztestudie aufzusetzen, nachdem die Logistik einer Bevölkerungsstudie unter Seuchenbedingungen schwierig schien. Quitterer hat das Vorhaben torpediert. Die Studie, die dann in München lief, ist krachend gescheitert. Massnahmen gegen die Corona Leugner unter den Ärzten wurden wegen “Meinungsfreiheit” abgelehnt.
Bereits nach der unfairen Hege Attacke wollte ich aus der Ärztekammer austreten zumal ich als Arzt in einem Forschungsinstitut keinen Gegenwert für die Kammergebühren hatte. Die Gebühren wurden etwas reduziert, ein Austritt war aber wegen meines Arbeitsvertrages und der Altersversorgung in einem berufsständischen Versorgungswerk nicht möglich. Im Vergleich mit jedem anderen wissenschaftlichen Angestellten in meiner Arbeitsgruppe (mit Abschluß Biologie, Chemie, Statistik, Mathematik oder Informatik) hat mich die Zwangsmitgliedschaft über 10.000 Euro bisher gekostet.