Individuelle Wissenschaftsfreiheit und Organisationsbedürftigkeit von Wissenschaft

Zu dem Thema äussert sich auf S.21 die Empfehlung des Wissenschaftsrats 2018 zur Hochschulgovernance

Ein weiteres Merkmal von Hochschulen, welches zu Konflikten führen kann, ist die Beziehung zwischen der individuellen und der korporativen Wissenschaftsfreiheit. Damit die einzelnen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ihre Freiheitsrechte wahrnehmen können, sind sie auf einen organisatorischen Rahmen angewiesen, der die Ressourcenverteilung vornimmt, arbeitsteilige Prozesse in Lehre und Forschung organisiert, administrative Unterstützung leistet und die erforderlichen Infrastrukturen bereitstellt […] Eingriffe der Hochschulen in die individuelle Wissenschaftsfreiheit ihrer Mitglieder sind von der Verfassungsrechtsprechung ausdrücklich gebilligt worden. Sie „können insbesondere durch das Ziel der […] Erhaltung und Förderung der Funktionsfähigkeit der Hochschulen sowie des Schutzes anderer Grundrechtsträger gerechtfertigt sein“. Um jedoch zugleich die Trägerinnen und Träger der Wissenschaftsfreiheit in die Lage zu versetzen, ihre individuellen Autonomieansprüche wirksam zu vertreten, werden sie […] an vielen Entscheidungen direkt beteiligt. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber für die genaue Ausgestaltung der Mitwirkungs- und Kontrollrechte der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einen weiten Gestaltungsspielraum eröffnet […]

Das ist eindeutig formuliert.