Kritische Stimmen zu dem Urteil des Bundesverfassunggerichtes

Dass der Sterbehilfe-Paragraph 217 nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, mag rechtstherotisch nachvollziehbar sein, zerstört aber einen mühsam ausgehandelten gesellschaftlichen Kompromiss.

 

 

Bundesärztekammer: Wir brauchen Zeit für Zuwendung

Betont werden muss auch heute, dass die Beteiligung an Selbsttötungen nicht zu den ärztlichen Aufgaben zählt. Es ist vielmehr Aufgabe von Ärzten, das Leben zu erhalten, Leiden zu lindern und Sterbenden Beistand zu leisten. Daher sollten ärztliche Handlungen auf eine lebensorientierte Behandlung abzielen und Leiden durch eine geeignete schmerzmedizinische Versorgung lindern. Gerade die Palliativmedizin stellt eine adäquate Form der ärztlichen Sterbebegleitung dar.

 

Ethikrat: Der Lebensschutz wiegt nichts

(Frage) Ein 18-Jähriger mit Liebeskummer, gemobbt und ohne Lehrstelle, sagt: Ich will ernsthaft nicht mehr leben – und sucht sich einen Sterbehilfeverein. Wäre das durch das Urteil gedeckt?
(Antwort) Ja. Es sagt ausdrücklich, das Recht auf selbstbestimmtes Sterben könne nicht auf schwere Krankheitszustände und bestimmte Lebensphasen eingeschränkt werden, es bestehe “in jeder Phase menschlicher Existenz”. Das Verfassungsgericht legt dann dem Gesetzgeber nahe, Prozeduren zu entwickeln, um die Ernsthaftigkeit eines solchen Wunsches zu prüfen und die Seriosität einer Sterbehilfeorganisation. Aber grundsätzlich gilt: Das Verwirklichungsrecht des jungen Mannes auf assistierten Suizid darf nicht beeinträchtigt werden. Wollen wir, dass unsere Rechtsordnung so schrankenlos ist?

 

Kirchen: Mit großer Sorge

Mit großer Sorge haben wir zur Kenntnis genommen, dass das Bundesverfassungsgericht am heutigen Tag (26. Februar 2020) das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) aufgehoben hat. Dieses Urteil stellt einen Einschnitt in unsere auf Bejahung und Förderung des Lebens ausgerichtete Kultur dar. Wir befürchten, dass die Zulassung organisierter Angebote der Selbsttötung alte oder kranke Menschen auf subtile Weise unter Druck setzen kann, von derartigen Angeboten Gebrauch zu machen.