Die Bayerische Landesärztekammer (BLAEK): Die Selbstbedienung der Selbstverwaltung

Pressespiegel / Materialsammlung

Bisher hat Staatsministerin Judith Gerlach in der Angelegenheit abgewiegelt. Auch MdL Martin Mittag, Mitglied des Gesundheitsausschusses, hatte bisher kein Interesse an einem Gespräch. Nicht zuletzt deshalb gab es eine öffentliche Anfrage an das zuständige Ministerium.

FragDenStaatBayerisches Staatsministerium

Unser Anliegen zielte weniger darauf ab, ob das Ministerium die Änderungen der Satzung der BLAEK befürwortet. Vielmehr ging es um die Frage, ob das Ministerium seiner Funktion als Kontrollorgan mit der gebotenen Distanz zur Kammer nachkommt und die Satzungsänderungen einer rechtssicheren Prüfung unterzieht. Angesichts Ihrer Mitteilung, dass Einzelklagen, eine Popularklage sowie eine Normenkontrollklage anhängig sind, erscheinen Zweifel an dieser Prüfung gerechtfertigt. Die Genehmigung hätte unter diesen Umständen auch verweigert werden können. Die nun angeführten Gründe für die Beitragserhöhung beschränken sich auf inhaltsleere Schlagwörter aus der PR-Kampagne des Kammerpräsidenten. Eine belastbare Begründung in Form konkreter Zahlen wäre erforderlich gewesen – wie es auch das Bayerische Verwaltungsgericht in seinem Urteil vom 24.04.2024 (Az. 21 B 23.377) betont: „Die Ärztekammer ist bei der Haushaltsplanung auch dem Prinzip der Schätzgenauigkeit verpflichtet.“ In Ihrer Antwort fehlt eine nachvollziehbare Begründung dafür, warum erstmals in Deutschland Ärztinnen und Ärzte im Ruhestand in dieser Höhe zu Beitragszahlungen verpflichtet werden sollen. Sie konnten keine einzige gesetzliche Aufgabe der Kammer benennen, die in einem sachlichen Zusammenhang mit Ärztinnen und Ärzten im Ruhestand steht. Berufspflichten – einschließlich der in § 18 HKaG normierten – betreffen ausschließlich praktizierende Ärzte. Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der am 29.08.2023 (Az. M 16 K 19.5866) urteilte: „Die Beitragspflicht zur Landesärztekammer knüpft nicht nur an die Mitgliedschaft an, sondern hat darüber hinaus das ärztliche Tätigsein zur Voraussetzung.“* Ihr Schreiben nennt keinen Vorteil, den Ärztinnen und Ärzte im Ruhestand aus einer Kammermitgliedschaft ziehen. Dies führt zu einem eklatanten Missverhältnis zwischen der Beitragshöhe und der Gegenleistung. …

Bundesverband freie Kammern

Die Bayerische Ärztekammer langt bei den Beiträge nun richtig hin.  Die Klageverfahren dazu sind noch nicht rechtskräftig beendet. 

Ärztezeitung

Quitterers blumigen Worte: Der Tanker BLÄK soll unter dem Motto „Wind of Change“ auf einen neuen Kurs gebracht werden. Das aber kostet Geld, externe Berater kamen laut Hauptgeschäftsführer Frank Dollendorf auf ein geschätztes Gesamtvolumen von 14 Millionen Euro bis 2028. 

Kununu BLAEK Mitarbeiterin

Mobbende Führungskräfte, Einarbeitung absolute Fehlanzeige, Papierchaos. Ich bin nach vier Wochen gegangen. – Alle rausschmeissen und neu einstellen, die Kritik ernst nehmen, die Kammer ist veraltet und passt sich nicht der heutigen Gesellschaft und Digitalisierung an, die falschen Menschen haben Führungspositionen und leben noch in 1960.

Kununu BLAEK Ärztin

Die Dame am Telefon war sehr unfreundlich und barsch, und wie ich in den vorherigen Rezensionen entnehmen konnte ist das wohl schon öfter vorgekommen.- Dank falscher und irreführender Informationen auf der Homepage in der Rubrik “Zusatzweiterbildung Notfallmedizin” bezüglich der Anrechenbarkeit der innerklinischen Notfallversorgungen verzögert sich deren Erwerb –  die Reviews bei Google über Jahre hinweg die Unzufriedenheit der Menschen gegenüber Ihrer Institution aufzeigen, hatte ich gehofft, dass diese ernst genommen wurde.

Medical Tribune

Keine Skrupel, die Alten mitzahlen zu lassen. Dr. Herbert Centmayer ist verschnupft: Jahrzehntelang hat der frühere Anästhesist aus dem Allgäu seine Kammerbeiträge bezahlt. Mit der Rente war damit Schluss. Doch die neue Beitragsordnung der BLÄK, die im Januar in Kraft trat, bringt auch eine Beitragspflicht auf Alterseinkommen mit sich – und den 78-Jährigen auf 180: Sollen etwa Rentnerinnen und Rentner die klamme Kammer retten?

DocCheck

Kammerbeiträge: „So unnötig wie die GEZ“. Ärzte, die nicht ärztlich tätig sind, müssen dennoch Kammerbeiträge zahlen. Richtig so – oder unverschämt? In Deutschland will alles klar geregelt sein – dem landeseigenen Föderalismus verdanken wir daher in vielen Bereichen einen Flickenteppich an Regelungen und Ordnungen, an die man sich zu binden hat. Das System der Kammerbeiträge ist dafür ein Paradebeispiel. Es gilt sowohl für Ärzte, die im medizinischen Bereich tätig sind, als auch für Mediziner, die nach absolviertem Studium einen anderen Berufsweg eingeschlagen haben. 

Leserbriefe im Bayerische Ärzteblatt

… Drittens werden die Renten generiert aus ärztlichem Einkommen, für das in der aktiven Berufsphase bereits Kammerbeiträge abgeführt werden mussten. Wenn dann diese Renten wieder zum Kammerbeitrag veranlagt werden, müssen die Mitglieder also zweimal zahlen …

Offener Brief Pless an BLAEK Präsident

Nicht jede(r) 90-Jährige wird mit dem 8-seitigen (!) Beitragsbescheid der doch so auf Bürokratieabbau bedachten Ärztekammer klarkommen. Wie wollen Sie denn das Inkasso bei
den demenzkranken Mitgliedern auf der Pflegestation durchsetzen? Zwangsmaßnahmen?
Mildere Maßnahmen wie Sparen oder eine Verschlankung der BLAEK kommen für Sie offenbar nicht in Frage. Allein das aus drei „ehrenamtlichen“ Personen bestehende Präsidium verschlingt fast 500.000 Euro pro Jahr. Wie immer gilt: Cui bono?

Offener Brief Pless an Bayerisches Staatsministerium

Am 12.02.2025 habe ich Sie um die Beantwortung einiger sehr konkreter Fragen zur neuen Beitragsordnung der Bayerischen Landesärztekammer (BLAEK) gebeten. Als Aufsichtsbehörde hatten Sie diese ab 2025 gültige Beitragsordnung genehmigt. Ihre Antwort vom 27.02.2025 war wortwörtlich identisch mit Briefen, die Sie an etliche andere ärztliche Kolleg(inn)en in der gleichen Angelegenheit geschrieben hatten. Entsprechend sind Sie auf keine einzige meiner Fragen differenziert eingegangen, sondern haben sich auf abwiegelnde Textbausteine beschränkt. Diese wiederum wurden Ihnen erkennbar von der BLAEK vorgegeben – was die Frage aufwirft, ob die mangelnde Distanz Ihres Ministeriums zur BLAEK eine pflichtgemäße Aufsicht überhaupt noch möglich macht.

DocCheck

Einmal Arzt, immer Arzt. Für viele Mediziner geht ihr Berufsethos weit über Feierabend, Wochenende oder Ruhestand hinaus. Auf diesen Trichter kam nun auch die Bayerische Landesärztekammer und witterte die Chance, ihr ambitioniertes Digitalprogramm finanziell noch etwas zu unterfüttern. In Deutschland will alles klar geregelt sein – dem landeseigenen Föderalismus verdanken wir daher in vielen Bereichen einen Flickenteppich an Regelungen und Ordnungen, an die man sich zu binden hat. Das System der Kammerbeiträge ist dafür ein Paradebeispiel. Es gilt sowohl für Ärzte, die im medizinischen Bereich tätig sind, als auch für Mediziner, die nach absolviertem Studium einen anderen Berufsweg eingeschlagen haben.

BFAV

Was halten nun die bayerischen Ärzte von dieser neuen Gebührenregelung der BLAEK? Der Großteil der Ärzterentner ist schlicht entsetzt. Werden sie doch plötzlich zu einer nicht geringen Beitragszahlung herangezogen. Will man nicht zahlen, muss man mit der Approbationsabgabe auf die Profession „Arzt“ im Ruhestand verzichten und kann damit nicht einmal für seinen Ehepartner ein Medikament verordnen.

Offener Brief an die Delegierten BLAEK

Mit diesem Schreiben wende ich mich an Sie als gewählte Delegierte der Bayerischen Ärzteschaft wegen der gravierenden Probleme im Zusammenhang mit der im Oktober 2024 beschlossenen Änderung der Beitragsordnung, die erstmals auch Renteneinkünfte von Ruheständlerinnen und Ruheständern zur Bemessung der Kammerbeiträge heranzieht.
1. Unzutreffende Informationen vor der Abstimmung
Vor der Beschlussfassung wurde mehrfach behauptet, die Beitragspflicht für Ruheständler sei „gelebte Realität“ in anderen Landesärztekammern. Tatsächlich erhebt die Mehrheit der Kammern keine Beiträge oder allenfalls geringe Pauschalbeträge, die meist mit Vollendung des 70. Lebensjahres enden. Nirgendwo sonst werden Versorgungsbezüge wie Erwerbseinkommen
behandelt. Zudem besteht in mehreren Kammern nur eine Pflichtmitgliedschaft während einer ärztlichen Berufstätigkeit.
2. Rechtlich problematische Abstimmungsmodalitäten
Mehrere Sachverhalte (Beitragssatzerhöhung und neue Beitragspflicht für Ruheständler) wurden in einer einzigen Abstimmung zusammengefasst – ein Vorgehen, das nach allgemeinem Vereins- und Verwaltungsrecht nicht zulässig ist. Zudem wurde die konkrete Finanzsituation der Kammer erst im
nächsten Tagesordnungspunkt behandelt. Damit war es für Sie als Delegierte unmöglich, die Notwendigkeit der Einbeziehung von Ruhegeldern und der Beitragserhöhung angemessen zu
prüfen. Wurde Ihnen in diesem Zusammenhang überhaupt eine belastbare Kostenabschätzung für die geplanten Modernisierungsmaßnahmen vorgelegt?
3. Fehlende Rechtsgrundlage und Doppelbelastung
Renten beruhen auf Einkommen, für das bereits Kammerbeiträge gezahlt wurden. Ihre erneute Veranlagung stellt eine Doppelbelastung dar. Zudem fehlt eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage. Rentenbezüge werden rechtlich als Vermögen betrachtet, sodass ein Eingriff in die Eigentumsgarantie gemäß Art. 14 GG rechtlich höchst angreifbar ist. […]

weiter mit Geschichte der Kammer


CC-BY-NC