"StaatsrĂ€son" nicht ausdrĂŒcklich im Grundgesetz, wenn er doch angeblich das oberste Interesse oder Prinzip beschreibt, nach dem ein Staat handelt, um sein Bestehen, seine Ordnung und seine Sicherheit zu wahren?
– UrsprĂŒnglich wurde der Begriff in der FrĂŒhneuzeit geprĂ€gt, etwa durch NiccolĂČ Machiavelli und spĂ€ter Giovanni Botero oder Richelieu.
– Er diente zur Legitimation staatlicher Machtpolitik, oft losgelöst von ethischen oder rechtlichen MaĂstĂ€ben.
– In der Moderne ist er normativ begrenzt - d. h. im demokratischen Rechtsstaat muss StaatsrĂ€son mit Recht, Moral und Verfassung vereinbar sein.
Also ist StaatsrĂ€son das, was ein Staat fĂŒr unbedingt notwendig hĂ€lt, um sich selbst zu schĂŒtzen und zu erhalten. MĂŒsste in das nicht doch in das Grundgesetz?
Das Grundgesetz ist eine rechtsstaatliche Verfassung - kein Machtinstrument. Das Grundgesetz von 1949 wurde bewusst als Gegenentwurf zur NS-Diktatur geschaffen. Es soll:
– Macht begrenzen, nicht rechtfertigen,
– die Grundrechte des Einzelnen schĂŒtzen, und
– Recht und Moral ĂŒber staatliche Interessen stellen.
Ein Begriff wie "StaatsrĂ€son", der traditionell die Zwecke des Staates ĂŒber Recht und Moral stellt, passt nicht zu einer rechtsstaatlichen, demokratischen Verfassung wie dem Grundgesetz.
StaatsrÀson ist also ein politischer, kein juristischer Begriff?
Der Begriff wird in der Praxis verwendet, um politische Grundentscheidungen zu beschreiben - zum Beispiel: "Die Sicherheit Israels ist Teil der deutschen StaatsrÀson."
Das ist eine moralisch-politische Selbstverpflichtung, aber kein justiziabler oder einklagbarer Verfassungsgrundsatz. Die Werte, aus denen sich StaatsrÀson ableitet, stehen im Grundgesetz
Auch wenn der Begriff selbst fehlt, finden sich die Grundlagen dafĂŒr sehr wohl im Grundgesetz:
– Artikel 1 GG - MenschenwĂŒrde
– Artikel 20 GG - demokratischer und sozialer Rechtsstaat
– Artikel 26 GG - Friedensgebot
– Artikel 24 GG - Einbindung in Ordnungssysteme
Die Vorstellung, dass Deutschland Verantwortung trĂ€gt - etwa fĂŒr Israel oder den Frieden - ergibt sich indirekt aus diesen Normen und der historischen Erfahrung (Holocaust, Krieg, Diktatur). Die MĂŒtter und VĂ€ter des Grundgesetzes wollten jede Form von Machtpolitik, Ideologie oder StaatswillkĂŒr vermeiden, die mit "StaatsrĂ€son" frĂŒher oft begrĂŒndet wurde. Der Begriff StaatsrĂ€son ist zu unbestimmt, zu machtpolitisch und zu wenig rechtsstaatlich, um im Grundgesetz zu stehen - obwohl sich sein Inhalt aus den Werten und der Geschichte Deutschlands ableiten lĂ€sst.
Ist die StaatsrÀson also verfassungsfeindlich?
Die kurze Antwort lautet: Nein, StaatsrĂ€son ist nicht grundsĂ€tzlich verfassungsfeindlich - aber sie kann es sein, wenn sie gegen die Prinzipien des Grundgesetzes verstöĂt. Ein Verhalten oder Konzept ist verfassungsfeindlich, wenn es die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder die in der Verfassung festgelegten Prinzipien untergrĂ€bt oder beseitigen will - etwa:
– Abschaffung der MenschenwĂŒrde
– EinschrĂ€nkung demokratischer Teilhabe
– Ablehnung der Gewaltenteilung
– Aushebelung des Rechtsstaats
Es gibt also unterschiedliche Lesarten von StaatsrÀson?
Ja – zu einen die autoritĂ€r-machtpolitisch (klassische) Form. Diese Form der StaatsrĂ€son - etwa bei Machiavelli oder in Diktaturen - stellt den Erhalt der Staatsmacht ĂŒber Recht und Moral. Beispiele:
– Staatsgeheimnisse ĂŒber AufklĂ€rung
– UnterdrĂŒckung von Opposition zur Sicherung des Staates
– Notstandsbefugnisse ohne Rechtsbindung
Diese Art von StaatsrÀson kann durchaus verfassungsfeindlich sein, weil sie die Grundrechte und Prinzipien des Rechtsstaats unterordnen oder ignorieren will.
Dann gibt es auch die verfassungstreue und wertebasierte moderne Auslegung von StaatsrĂ€son. In Demokratien wie Deutschland wird StaatsrĂ€son heute meist verstanden als: Der Staat schĂŒtzt das, was ihn im Innersten zusammenhĂ€lt, z. B. MenschenwĂŒrde, Demokratie, historische Verantwortung (z. B. gegenĂŒber Israel).
– auf die Verfassung bezogen
– rechtsstaatlich begrenzt
– und durch demokratische Kontrolle legitimiert
Diese moderne StaatsrĂ€son ist nicht verfassungsfeindlich, sondern soll Verfassung und Staat schĂŒtzen, nicht ĂŒber sie herrschen. Wenn die deutsche Politik sagt: "Die Sicherheit Israels ist Teil unserer StaatsrĂ€son" dann ist das kein Bruch, sondern eine Erweiterung der historischen und moralischen Verantwortung, die sich aus Artikel 1 GG (MenschenwĂŒrde) und der NS-Vergangenheit ergibt.
Könnte die Erweiterung nicht doch verfassungsfeindlich sein, wenn sie etwa durch Waffen die Bestrebungen Israels zur Landnahme oder EinschrĂ€mkung des demokratischen Rechtsstaates unterstĂŒtzt?
Ganz klar, ja. Wenn die deutsche StaatsrĂ€son in ihrer Umsetzung politische MaĂnahmen unterstĂŒtzt, die mit dem Grundgesetz unvereinbar sind - z. B. völkerrechtswidrige Besatzung, systematische Diskriminierung oder EinschrĂ€nkung rechtsstaatlicher Prinzipien -, dann kann das WidersprĂŒche zur Verfassung erzeugen. Deutschland bekennt sich zur "Sicherheit Israels als Teil der StaatsrĂ€son" - aber gleichzeitig gilt:
– Die israelische Siedlungspolitik in den besetzten Gebieten (z. B. Westjordanland) wird völkerrechtlich von Deutschland (und der EU) als illegal eingestuft.
– Internationale Menschenrechtsberichte werfen Israel regelmĂ€Ăig VerstöĂe gegen das humanitĂ€re Völkerrecht vor, etwa im Gaza-Konflikt.
– Israel durchlĂ€uft laut vielen Beobachtern eine zunehmende Aushöhlung rechtsstaatlicher Prinzipien (z. B. durch die Justizreform 2023-2024).
Wenn deutsche Politik in der Praxis:
– einseitig bestimmte israelische MaĂnahmen unterstĂŒtzt,
– oder kritiklos toleriert, obwohl sie gegen Völkerrecht oder Menschenrechte verstoĂen, dann steht das potenziell im Widerspruch zu Artikel 1 (MenschenwĂŒrde), Artikel 20 (Rechtsstaatlichkeit) und Artikel 25 (Völkerrecht) des Grundgesetzes.
Im Zweifel gilt: Die Verfassung steht ĂŒber der StaatsrĂ€son, nicht umgekehrt. Eine unkritische oder einseitige Ausweitung der StaatsrĂ€son kann verfassungswidrig werden, wenn sie gegen Grundrechte, Völkerrecht oder demokratische Prinzipien verstöĂt.
Was sagen Juristen dazu?
Der israelisch-deutscher Völkerrechtler Mann sah Israels Krieg nach dem Massaker vom 7. Oktober 2023 als berechtigte Reaktion. Es sei eine traurige Ironie, sagt Itamar Mann, dass er hier, auf deutschem Boden, neuerdings auch als deutscher StaatsbĂŒrger, einmal diesen Satz aussprechen wĂŒrde: »Ich komme immer mehr zu der Ăberzeugung, dass Israel in Gaza einen Genozid begeht.« Es sei ein schmerzlicher Satz, sagt er, fĂŒr ihn, der Israel liebe, den Ort, an dem er aufgewachsen sei.
Nachtrag 2.10.2025
Mehr als 100 Nahostexperten fordern Abkehr von der StaatsrÀson
In Deutschland habe eine "vage definierte politische Doktrin" den "vordemokratischen Begriff der 'Staatsraison' wiederbelebt", heiĂt es in dem Papier, und so die UnterstĂŒtzung fĂŒr die israelische Regierung ĂŒber das Völkerrecht, ĂŒber moralische Verpflichtungen und europĂ€ische Interessen gestellt. Die Zerstörung des Gazastreifens durch Israels aber zeige zusehends deutlicher die Unvereinbarkeit der Doktrin mit dem Grundgesetz und mit Deutschlands historischer Verantwortung: "Es ist Zeit fĂŒr einen Neuanfang."