Die digitalen Grundrechte

Es war überfällig. Nach Schulz nun auch Maas mit einer Charta der digitalen Grundrechte

Heute nutzen wir fasziniert viele der digitalen Möglichkeiten und schaudern doch zugleich angesichts der Kollateralschäden: von der zunehmenden Auflösung unserer Privatsphäre über die Manipulierbarkeit menschliches Verhaltens bis hin zur Machtfülle der fünf Oligarchen des Westens – Amazon, Apple, Facebook, Google und Microsoft.

Dabei hätte es keine der Oligarchen wirklich geben müssen, wenn unsere Forschungs- und Wirtschaftsminister nur etwas Weitsicht bewiesen hätten. Nun muss es also der Justizminister richten

§1 Jeder Mensch hat das Recht auf Zugang zum Internet.
§2 Jeder Mensch hat das Recht, über seine persönlichen Daten selbst zu bestimmen.
§3 Jeder Mensch hat das Recht, über seine digitale Identität selbst zu bestimmen. Jeder Mensch hat ein Recht auf Vergessenen werden.
§4 Kein Mensch darf zum Objekt eines Algorithmus werden.
§5 Jeder Mensch hat das Recht, seine Meinung im Internet frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Eine Zensur findet nicht statt.
§6 Das Recht, seine Meinung im Internet zu äußern, befreit niemanden davon, die allgemeinen Gesetze und das Persönlichkeitsrecht seiner Mitmenschen zu beachten.
§7 Jeder Mensch hat ein Recht darauf, dass seine Arbeit angemessen bezahlt wird, wenn er Dienstleistungen im Internet erbringt oder sie über das Internet vermittelt.
§8 Alle Urheber und ausübenden Künstler haben das Recht auf einen fairen Anteil an den Erträgen der digitalen Nutzung ihrer Werke.
§9 Der Staat gewährleistet die Netzneutralität.
§10 Niemand darf seine wirtschaftliche Macht missbrauchen. Der Staat verhindert Monopole und Kartelle; er fördert Vielfalt und Wettbewerb.
§11 Jeder Mensch hat ein Recht auf Datensicherheit.
§12 Die Staaten schaffen ein Völkerrecht des Netzes, um die Freiheit des Internets weltweit zu sichern.
§13 Jeder Mensch hat das Recht auf eine analoge Welt. Niemand darf ungerechtfertigt benachteiligt werden, weil er digitale Dienstleistungen nicht nutzt.

wird fortgesetzt.