Irgendwie gibt es wenig Kommentare zu dem EuGH Urteil, daĂ alle Arbeitgeber in der EuropĂ€ische Union die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer komplett erfassen mĂŒssen.
Der Hochschulverband schrieb bisher (auszugsweise)
UniversitĂ€tsprofessoren unterliegen […] nicht den Regeln festgesetzter Arbeitszeit. Insbesondere das Recht, im Rahmen der selbstĂ€ndigen Aufgabenwahrnehmung (bspw. der Forschung) auch den Ort der ErfĂŒllung der Dienstaufgaben selbst bestimmen zu können, ist eine wesentliche Voraussetzung fĂŒr wissenschaftliche Arbeit. Dies bedeutet, dass Professoren grundsĂ€tzlich nur insoweit in ihrer Hochschule ihren Dienst versehen mĂŒssen, als eine PrĂ€senz vor Ort durch die jeweils zu erledigenden konkret-funktionalen Dienstaufgaben faktisch vorausgesetzt ist.
Und dann hat wohl im Mai der HRK PrÀsident eine Lex Wissenschaft gefordert. Zitat
Was aber bedeutet das EuGH-Urteil fĂŒr die Wissenschaft? Zieht an Hochschulen und Forschungseinrichtungen die Stechuhr ein? […] Peter-AndrĂ© Alt, PrĂ€sident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) spricht dagegen von einer “grotesken Regelung” und einem “RĂŒckfall in eine Arbeitsorganisation frĂŒherer Zeiten”. Das Urteil verkennt die FlexibilitĂ€t von Arbeitsorten und Arbeitszeiten, die heute RealitĂ€t sei. “Es ist nicht zeitgemĂ€Ă, erst recht nicht fĂŒr die Wissenschaft.” Als PrĂ€sident der Freien UniversitĂ€t Berlin habe er sich immer gegen Zeiterfassungs-Modelle ausgesprochen, “aus guten GrĂŒnden”, wie Alt sagt: “In der Verwaltung mag das noch angehen, aber als Wissenschaftler im Labor haben Sie doch keinen Nine-to-Five-Job. Da sind sie auch mal abends da, zwischendurch arbeiten Sie woanders, zu Hause, in Bibliotheken, auf Konferenzen.”
Was ist da nun eigentlich der Stand?
Wird das EuGH Arbeitszeiturteil nun genauso gehandhabt wie das DSGVO Fotoverbot? Oder das A1 Dienstreiseformular? Mizaru, kikazaru, iwazaru?