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Wo bleibt die Lex Wissenschaft? Mizaru, Kikazaru, Iwazaru?

Irgendwie gibt es wenig Kommentare zu dem EuGH Urteil, daß alle Arbeitgeber in der Europäische Union die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer komplett erfassen müssen.

Der Hochschulverband schrieb bisher (auszugsweise)

Universitätsprofessoren unterliegen […] nicht den Regeln festgesetzter Arbeitszeit. Insbesondere das Recht, im Rahmen der selbständigen Aufgabenwahrnehmung (bspw. der Forschung) auch den Ort der Erfüllung der Dienstaufgaben selbst bestimmen zu können, ist eine wesentliche Voraussetzung für wissenschaftliche Arbeit. Dies bedeutet, dass Professoren grundsätzlich nur insoweit in ihrer Hochschule ihren Dienst versehen müssen, als eine Präsenz vor Ort durch die jeweils zu erledigenden konkret-funktionalen Dienstaufgaben faktisch vorausgesetzt ist.

Und dann hat wohl im Mai der HRK Präsident eine Lex Wissenschaft gefordert. Zitat

Was aber bedeutet das EuGH-Urteil für die Wissenschaft? Zieht an Hochschulen und Forschungseinrichtungen die Stechuhr ein? […] Peter-André Alt, Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) spricht dagegen von einer “grotesken Regelung” und einem “Rückfall in eine Arbeitsorganisation früherer Zeiten”. Das Urteil verkennt die Flexibilität von Arbeitsorten und Arbeitszeiten, die heute Realität sei. “Es ist nicht zeitgemäß, erst recht nicht für die Wissenschaft.” Als Präsident der Freien Universität Berlin habe er sich immer gegen Zeiterfassungs-Modelle ausgesprochen, “aus guten Gründen”, wie Alt sagt: “In der Verwaltung mag das noch angehen, aber als Wissenschaftler im Labor haben Sie doch keinen Nine-to-Five-Job. Da sind sie auch mal abends da, zwischendurch arbeiten Sie woanders, zu Hause, in Bibliotheken, auf Konferenzen.”

Was ist da nun eigentlich der Stand?
Wird das EuGH Arbeitszeiturteil nun genauso gehandhabt wie das DSGVO Fotoverbot? Oder das A1 Dienstreiseformular? Mizaru, kikazaru, iwazaru?