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Bias und Deception in den Bewertungssystemen von Google und Ebay

Google und Ebay Bewertungen steuern Warenflüsse, mehr noch als jede Werbung.

Sie aggregieren verteiltes Wissen, komprimieren es zu Signalen und machen es für Dritte nutzbar – immer unter der Voraussetzung, dass die Eingabedaten die Realität hinreichend abbilden. Diese Voraussetzung ist keine technische Selbstverständlichkeit, sondern eine normative Anforderung, die im Alltag digitaler Plattformen aber immer mehr ignoriert wird.

Nehmen wir eBay. Seit November 2025 hinterlegt die Plattform automatisch eine positive Bewertung, wenn ein Käufer nach abgeschlossenem Kauf sich nicht meldet. Die Begründung ist nachvollziehbar: Schweigen ist häufig tatsächlich Zufriedenheit, und ein dichtes Bewertungsnetz stabilisiert das Vertrauen in den Marktplatz. Aber das System misst nicht mehr damit, was es zu messen vorgibt. Eine positive Bewertung, die nicht auf erlebter Zufriedenheit beruht, sondern auf dem Ausbleiben einer Handlung, ist wie ein Datum ohne Zeitangabe – formal vorhanden, semantisch leer. Wer einen defekten Artikel erhält und es versäumt, fristgerecht zu reagieren, erscheint im System als zufriedener Käufer. Das Protokoll stimmt. Aber mit der Realität hat das nichts mehr zu tun.

Google operiert nach derselben Logik, nur mit umgekehrtem Vorzeichen. Negative Bewertungen, die nachweislich auf realen Erfahrungen beruhen – und deren Authentizität Nutzer sogar per eidesstattlicher Erklärung belegt haben – werden auf Antrag des bewerteten Unternehmens routinemäßig gelöscht, wenn das Unternehmen "Unangemessenheit" oder "Diffamierung" geltend macht. Das Ergebnis ist dasselbe wie bei eBay, nur eine Eskalationsstufe darüber: Nicht Schweigen wird als Zustimmung kodiert, sondern das Missfallen wird zum Verschwinden gebracht. Was bleibt, ist kein Abbild der Realität mehr, sondern ein gefiltertes, plattformkonformes Surrogat, das dem widersprechenden Unternehmen höhere Einnahmen beschert.

Man könnte von struktureller Deception sprechen – einer Täuschung, die nicht aus Absicht, sondern aus Design entsteht1. Das Beunruhigende daran ist gerade die Absichtslosigkeit: Weil kein einzelner Akteur mehr verantwortlich zeichnet, fehlt auch die Motivation zur Korrektur. Bei einer klassischen Lüge gibt es einen Täuschenden, der zur Rechenschaft gezogen werden kann. Bei einem absichtlich auf Täuschung konstruierten Bewertungsalgorithmus gibt es nur ein Produktteam, das auf Conversion-Raten schaut. Ethik oder Moral? Brauchen wir nicht, unvergesslich das Video vom großen Tech-CEO-Vasallen-Dinner im September 2025 auf dem betonierten Rasen vor dem Weißen Haus.

Schlimmer noch: automatisierte Systeme skalieren diesen Effekt hoch. Was im Einzelfall als Ungenauigkeit wirkt, akkumuliert sich über alle AI's zu einem systematischen Vertrauensproblem. Vertrauenssysteme, die sich selbst korrumpieren, verlieren damit aber jeden Tag mehr an Nützlichkeit – sie kippen um. Die Sterne leuchten noch, aber bedeuten nichts mehr. Das betrifft auch jede positive Bewertung, die nun als Werbung degradiert wird, aber eigentlich auf einer Erfahrung beruhte, sofern sie nicht auch gekauft war.

Ist das organisierter Betrug?

Juristisch kaum. Bandenmäßiger Betrug setzt nach § 263 StGB Täuschungsabsicht, Irrtumserregung und Vermögensschaden voraus – und bei der Qualifikation "bandenförmig" eine organisierte Mehrtäterstruktur mit Tatplan. Beide Unternehmen handeln aber offen: Das Schweigen-gleich-Zustimmung-Prinzip und Jederzeit-Löschen-Prinzip steht mit Sicherheit irgendwo in den Nutzungsbedingungen. Juristisch greifbar wäre allenfalls irreführende Geschäftspraxis im Sinne des UWG oder der europäischen Omnibus-Richtlinie.

Epistemisch aber – im Kern ist es natürlich Betrug. Wenn man Betrug funktional versteht, als systematische Erzeugung falscher Überzeugungen zum eigenen Vorteil, dann trifft die Beschreibung erstaunlich gut: eBay profitiert von stabilen Verkäuferbewertungen, Google von einem bereinigten Reputationssystem, das Unternehmenskunden nicht vergraullt. Dass dies ohne strafrechtlich relevante Absicht geschieht, macht es gesellschaftlich nicht weniger problematisch – es macht es nur schwerer angreifbar.

Die Omnibus-Richtlinie – EU-Richtlinie 2019/2161, in Deutschland seit Mai 2022 in Kraft, hat das UWG geändert. Der für unseren Kontext entscheidende Punkt: Plattformen sind seither verpflichtet offenzulegen, ob und wie sie Bewertungen auf Echtheit prüfen. Wer suggeriert, Bewertungen seien authentisch, ohne ein Prüfverfahren zu betreiben, handelt nun unlauter. Außerdem sind gekaufte oder anderweitig gefälschte Bewertungen ausdrücklich als unlautere Geschäftspraxis eingestuft. Warum greift das bei eBay und Google trotzdem nicht? Weil beide Unternehmen formal prüfen – nur eben nicht auf Wahrheit, sondern auf Regelkonformität. eBay prüft, ob eine Transaktion stattgefunden hat. Google prüft, ob eine Beschwerde vorliegt. Das genügt juristisch als “Prüfverfahren”, auch wenn das Ergebnis völlig wertlos ist. Die Richtlinie hat eine Lücke dort, wo es darauf ankäme: Sie reguliert das Verfahren, nicht die Qualität des Ergebnisses.

Die folgenden drei Fallbeispiele im Anhang illustrieren, wie Konstruktionsbias und strukturelle Täuschung in unterschiedlichen Kontexten auftreten, wobei sich der Leser gerne selbst die Konsequenzen ableiten kann..

 

Anhang Fallbeispiel

Albert’s Auto Service Gröbenzell

Im September 2024 beauftragte ein Kunde die Werkstatt von Burim Qeriqi in Gröbenzell mit der Reparatur eines Kurzschlusses. Die Rechnung belief sich auf 255,17 Euro. Die anschließend aufgesuchte Fachwerkstatt stellte schriftlich in ihrer Rechnung fest, dass die Lampen in beiden Fassungen fehlten oder falsch angeschlossen waren, die Verkabelung der dritten Bremslampe nicht funktionierte und korrodierte Kabelverbindungen am Unterboden unangetastet geblieben waren. Die Nachbesserung kostete 720,00 Euro. Qeriqi ist, wie sich später herausstellte, kein Mitglied der KFZ-Innung – ein Umstand, der auf seiner Google-Seite naturgemäß nicht vermerkt ist. Die sachliche und belegbare Rezension des Kunden auf Google verschwand jedenfalls bald darauf. Ein Tracing der Bewertungen über achtzehn Monate ergab: Die Werkstatt löscht negative Bewertungen systematisch und umgehend. Google stellt dafür das Werkzeug bereit – ohne Prüfung der inhaltlichen Berechtigung, ohne Berücksichtigung von Belegen. Eine einzelne negative Bewertung, die zum Zeitpunkt der Recherche noch sichtbar war, illustriert eher die Geschwindigkeit des Löschvorgangs als dessen Ausnahmen. Was auf der Profilseite verbleibt, ist kein Abbild der Kundenerfahrungen, sondern das Ergebnis aktiven Reputationsmanagements – ermöglicht und abgesichert durch die Plattform.

Screenshot 16.3.2026. Die negativen Bewertungen fehlen – ist die positive Bewertungen von Claude Menu aus Nizza echt?

 

Fallbeispiel 2

Gutachter Büro Christian Sailer Aichach.

Der Gutachter wird wegen eines Wasserschadens von einem Kunden auf Rat seines Anwalts kontaktiert. Der Gutachter erscheint spät, unvorbereitet, liefert statt einer strukturierten Bestandsaufnahme einen langatmigen Vortrag. Der Kunde bricht das Gutachten ab. Die anschließende Honorarforderung landet vor Gericht und endet mit einem Vergleich – einem rechtsförmigen Abschluss, der den Sachverhalt aktenkundig macht. Der Kunde verfasst daraufhin eine präzise, tatsachenbasierte Rezension auf Google: keine Polemik, keine Vermutungen, nur der dokumentierte Hergang mit der Empfehlung keinen Blanko Werkauftrag zu unterschreiben. Das Ergebnis ist vorhersehbar. Google teilt mit, eine Beschwerde wegen Diffamierung erhalten zu haben, und löscht den Zugriff auf den Beitrag 2. Die Begründung lautet lapidar: der Inhalt “verstößt anscheinend gegen” die entsprechende Kategorie. Kein Nachweis, keine Abwägung, kein Einblick in die Prüfung, keine Reaktion auch auf die Reklamation, die Bewertung stehen zu lassen. Das Wort “anscheinend” ist dabei bezeichnend – es signalisiert, dass keine eigentliche Prüfung stattgefunden hat, sondern eine Kategorisierung. Was hier verschwindet, ist keine Meinung, sondern ein gerichtlich bestätigter Sachverhalt. Die Plattform fungiert als Zensurinstanz ohne Erkenntnisinteresse: Sie prüft nicht, ob eine Aussage wahr ist, sondern ob jemand Einspruch erhoben hat..

Screenshot 16.3.2026
Screenshot 16.3.26 mit Selbstdarstellung der Qualifikationen

 

Fallbeispiel 3

Strikeforge GbR Ebay Händler

Ein Kunde kauft auf eBay einen AirTag-Halter aus dem 3D-Drucker – billiges Filament, zu geringe Wandstärke. Das Teil bricht kurz darauf unterwegs ab, der AirTag geht verloren – 5,99 € für den Halter, 32,99€ Verlust für den AirTag summieren sich zu 39€. Ohne Garantie, ohne Schadenersatz, dafür aber mit Belehrung durch den Verkäufer Philipp Huguenin, daß die Widerrufsfrist “bereits seit längerer Zeit abgelaufen ist. Schäden, die nach dieser Nutzungsdauer durch Belastung im Gebrauch entstehen, können wir leider nicht als Reklamation übernehmen. Vielen Dank für dein Verständnis.” Der Verkäufer dreht die Beweislast auch noch um – er definiert den Produktfehler (zu geringe Wandstärke) als Gebrauchsverschleiß und entzieht sich damit jeder Gewährleistungspflicht. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Kauf – die Widerrufsfrist (14 Tage) ist etwas völlig anderes. Die Verwechslung von Widerrufsrecht und gesetzlicher Gewährleistung zeigt entweder Unkenntnis oder Kalkül. Der Kunde gab jedenfalls keine Bewertung ab. Nach dem Kauf erscheint auf eBay aber eine positive Bewertung für den Kauf – automatisch generiert, plattformkonform, sachlich falsch.

Screenshot 16.3.206

Das ist der Mechanismus in Reinform. Kein Verkäufer hat gelogen. Kein Algorithmus hat eine Entscheidung getroffen, die sich jemand bewusst überlegt hätte. Das System hat schlicht Schweigen als Zufriedenheit interpretiert und daraus eine Aussage gemacht. Der Verkäufer der mangelhaftenWare sammelt weiter positive Bewertungen. Der nächste Käufer verlässt sich darauf. Der AirTag des Übernächsten geht ebenfalls verloren – informiert durch ein Bewertungssystem, das funktioniert, solange man nicht fragt, was es eigentlich misst.

 

Literatur

1 Der Begriff schließt an Miranda Frickers Konzept der hermeneutical injustice an: Strukturelle Lücken im kollektiven Deutungsrepertoire führen dazu, dass bestimmte Erfahrungen nicht adäquat artikuliert – oder in diesem Fall: nicht dauerhaft dokumentiert – werden können. Fricker, M.: Epistemic Injustice. Power and the Ethics of Knowing. Oxford 2007

2 siehe auch SWR vom 7.7.2025 “Google-Bewertungen: Warum ehrliche Kritik oft gelöscht wird”

Googles Antwort: Allgemein und ausweichend
In einem offiziellen Erklärvideo beschreibt Google, wie Rezensionen geprüft werden: mithilfe von künstlicher Intelligenz und einem Moderationsteam. 2024 seien über 240 Millionen Beiträge entfernt worden.
"Unsere Richtlinien besagen eindeutig, dass Rezensionen auf echten Erfahrungen beruhen müssen - weshalb wir umgehend gegen böswillige Akteure vorgehen (...)", schreibt Google.Sackgasse für ehrliche Meinung
Kunden, deren ehrliche Meinung immer wieder gelöscht wird, sind frustriert. Was sie erleben, nimmt ihnen das Vertrauen in das Bewertungs-System.

 

Nachtrag 5.6.2026

Google hat ein Einsehen und zeigt nun auch die Zahl der entfernten Bewertungen.

Tatsächlich ist gerade in Deutschland eine wahre “Lösch-Industrie” entstanden. Scharen von Agenturen und Anwaltskanzleien haben sich auf das Entfernen von Beiträgen spezialisiert. Das Ergebnis: 99,97 Prozent aller Löschungen in der Europäischen Union wurden laut einer EU-Transparenzdatenbank im Jahr 2025 in Deutschland vorgenommen.

Auf der Google Seite steht auch der Grund warum Bewertungen entfernt werden – es sind angeblich die deutschen Gerichte.

Neben dem Schutz des Rufs von Einzelpersonen schützt das deutsche Recht das geschäftliche Ansehen von Unternehmen. Es ermöglicht Unternehmen, die Entfernung unwahrer Tatsachenbehauptungen oder sachlich nicht gerechtfertigter Meinungsäußerungen zu verlangen, die dem geschäftlichen Ansehen schaden könnten ("Diffamierung"). Deutsche Gerichte haben die Hürden für Unternehmen, Bewertungen als diffamierend anzufechten, niedrig angesetzt. Neben dem Nachweis, dass eine Bewertung eine diffamierende Aussage enthält, können Unternehmen auch anführen, dass die Person, die eine Bewertung verfasst hat, kein Kunde war (z. B. weil sie keinen Beleg über einen Geschäftsvorgang haben).

Aber nun wird es tricky: Eine ungeprüfte, bloß behauptete Verleumdungsbehauptung, die von einer Plattform ohne eigene Prüfung weiterverbreitet wird, stellt selbst eine Diffamierung dar, nicht?

 

CC-BY-NC Science Surf , accessed 24.07.2026

Von der Bildmanipulation zur Millionen Entschädigung

Was der Fall des Dana-Farber Cancer Institute über die Grenzen wissenschaftlicher Selbstkontrolle zeigt - und warum ein solcher Präzedenzfall in Deutschland bislang undenkbar ist

Es begann unspektakulär, mit auffälligen Bildern, entdeckt in den Tiefen einer Online-Plattform. Auf PubPeer, einem digitalen Schwarzen Brett für Wissenschaft, überprüften externe Wissenschaftler über Jahre hinweg alte Publikationen des renommierten Dana-Farber Cancer Institute (DFCI) in Boston. Was sie dort fanden, wirkte auf den ersten Blick banal - Bildausschnitte, die gespiegelt oder gedreht waren, kontrastverändert oder mehrfach recycelt für unterschiedliche Experimente. Doch was in der Welt der biomedizinischen Forschung zunächst aussieht wie handwerkliche Nachlässigkeit, entwickelte sich zu einem Fall mit juristischem Nachspiel.

Denn Dana-Farber ist nicht irgendein Institut. Die Einrichtung gilt als eine der weltweit führenden Krebsforschungszentren, eng verbunden mit der Harvard Medical School und seit Jahrzehnten großzügig unterstützt durch das National Institutes of Health (NIH). Und wo so viel Geld fließt, hat wissenschaftliche Korrektheit auch eine wirtschaftliche Dimension.

Zunächst folgte das übliche Verfahren: Zeitschriften prüften die Vorwürfe, veröffentlichten Korrekturen oder zogen einzelne Arbeiten ganz zurück. Mehrere der betroffenen Artikel stammten von führenden Mitgliedern des Instituts, einige reichten Jahrzehnte zurück. In manchen Fällen waren die Originaldaten nicht mehr auffindbar, archiviert auf alten Festplatten, in Laborbüchern oder schlicht verloren. Der wissenschaftliche Schaden ließ sich eingrenzen, der wissenschaftliche Record teilweise bereinigen. In der Regel endet die Geschichte hier.

Doch in den USA nahm sie eine unerwartete Wendung. Ein Blick auf die Anträge, mit denen Dana-Farber Fördergelder eingeworben hatte, zeigte: Viele dieser beanstandeten Publikationen hatten als Vorarbeiten gedient - als Beleg für die Machbarkeit und Exzellenz kommender Projekte. Und genau an dieser Schnittstelle, dort, wo Forschung auf Verwaltung trifft, griff plötzlich das Rechtssystem.

Der englische Postdoc Sholto David, der die Unregelmäßigkeiten öffentlich gemacht hatte, argumentierte: Wenn eine Institution öffentliche Gelder auf Grundlage fragwürdiger oder manipulierter Daten erhält, dann hat sie dem Staat faktisch falsche Tatsachen vorgelegt. Juristisch ist das kein Verstoß gegen wissenschaftliche Ethik, sondern potenziell ein Fall von Betrug - und damit ein Fall für den False Claims Act (FCA). Dieses amerikanische Gesetz existiert seit dem 19. Jahrhundert, ursprünglich geschaffen, um Betrug bei Rüstungsaufträgen während des Bürgerkriegs zu bekämpfen (und wäre damit auch bei Maskendeals anzuwenden). Heute deckt es jeden Fall ab, in dem öffentliche Mittel durch Täuschung erlangt werden. Besonders bemerkenswert: Auch Privatpersonen können im Namen des Staates klagen, wenn sie glaubhaft machen, dass Steuergelder missbräuchlich verwendet wurden. Im Erfolgsfall steht ihnen ein Anteil der Rückzahlung zu.

Diese juristische Hebelwirkung führte schließlich zu einem Vergleich zwischen Dana-Farber und dem US-Justizministerium. Das Institut zahlte 15 Millionen US-Dollar, ohne ein offizielles Schuldeingeständnis, aber mit der Anerkennung, dass "problematische Daten" Teil von Förderanträgen gewesen waren. Ein Teil des Vergleichsbetrags ging an den Hinweisgeber. Die Summe war bemerkenswert - nicht wegen ihrer Höhe, sondern wegen des Prinzips dahinter. Der Staat erhob keinen wissenschaftlichen Anspruch, sondern einen schlichten rechtlichen: Wer Forschungsmittel beantragt, schuldet dem Staat Wahrheit.

Dieser Gedanke hat in Deutschland bislang keinen Platz. Ein vergleichbarer Fall würde hier voraussichtlich im System der wissenschaftlichen Selbstkontrolle versanden - in Ombudsverfahren, internen Untersuchungen und gelegentlichen Korrekturen, irgendwann, irgendwo, meist folgenlos. Bei einem Fall an der Universität Gießen ebenfalls mit zahlreicher Manipulationsbefunde auf PubPeer, folgten nach Jahren nur einige wenige Korrekturen. Aber selbst wenn Bundes- oder Landesmittel betroffen wären, fehlt eine systematische Prüfung, ob sie auf falschen Tatsachen beruhten.

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die zentrale Förderinstitution für Grundlagenforschung, versteht sich nicht als Ermittlungsbehörde. Ihre Verfahren sind auf wissenschaftliche Selbstkontrolle ausgelegt, nicht auf rechtliche Durchsetzung. Rückforderungen erfolgen nur bei formalen Verstößen - etwa, wenn Mittel zweckwidrig verwendet wurden. Ob eine Forschungsidee auf geschönten Daten beruhte, spielt keine Rolle. Der Staat als Geldgeber tritt dabei selten oder praktisch nie als geschädigte Partei in Erscheinung.

Auch Hinweisgeber, die Missstände entdecken, stehen in Deutschland weitgehend allein. Das 2023 verabschiedete Hinweisgeberschutzgesetz bietet ihnen gegenüber Arbeitgebern einen gewissen Schutz, schafft aber weder Anreize noch rechtliche Möglichkeiten, unrechtmäßig erlangte Fördermittel einzuklagen. Ein Pendant zum amerikanischen qui tam-Recht, das Whistleblowern eine aktive und belohnte Rolle einräumt, existiert nicht.

Der Kontrast könnte deutlicher kaum sein. In den USA machte ein einzelner Forscher publik, dass die Grenze zwischen wissenschaftlicher Unachtsamkeit und Täuschung dort endet, wo Steuergelder betroffen sind. In Deutschland hingegen bleibt wissenschaftliches Fehlverhalten meist eine interne Angelegenheit - geregelt durch Ethik, nicht durch Recht.

Der Fall Dana-Farber ist mehr als eine amerikanische Episode. Er ist ein Lehrstück für die Durchsetzung wissenschaftlicher Redlichkeit mit Haushaltsrecht. Wo Milliarden an Fördermitteln vergeben werden, genügt Selbstkontrolle allein nicht mehr. Ohne ein rechtliches Instrument, das die Wahrheitspflicht gegenüber der Öffentlichkeit durchsetzbar macht, bleibt wissenschaftliche Integrität allenfalls ein freundlicher Appell.

Quelle:

https://retractionwatch.com/2025/12/16/dana-farber-settlement-false-claims-act-image-manipulation

David Sholto zu Sci Rep und dem Honorar

 

CC-BY-NC Science Surf , accessed 24.07.2026

Why the "immunity debt" narrative ultimately collapsed

There was an interesting Bluesky post.

https://bsky.app/profile/nicktsergas.ca/post/3m7h36uha4k2e

I agree. Drosten said in 2022 that someone who believes that they can train their immune system through an infection should, also believe that “by eating a steak they can train their digestion”. The immunity depth hypothesis was as nonsense as the hygiene hypothesis that immunity is depraved by modern hygiene.

In reality, post-pandemic seasons returned to historical volatility rather than showing any sustained amplification. RSV and influenza displayed timing shifts and one-off rebounds, but no long-term increase in total burden.

Nations with long and strict NPIs (like New Zealand, Taiwan) should have shown the largest rebound. By 2025 this clearly did not occur. Conversely, countries with minimal restrictions (Sweden, GB) still experienced unusual RSV and influenza patterns, demonstrating the hypothesis being wrong, but taking a huge death toll from their believers.

Memory B & T cells persist; mucosal training is complex but not any "use-it-or-lose-it". The role of routine pathogen turnover was over- and homeostatic immune regulation underestimated.

 

CC-BY-NC Science Surf , accessed 24.07.2026

The Südhof Nomenclature

Blurred as I have no image rightsSource: https://www.faz.net/aktuell/wissen/medizin-nobelpreistraeger-thomas-suedhof-wie-boese-ist-wissenschaft-110567521.html

The video can be found at the Lindau Mediathek.

Here is my annotated list of excuses numbered as SUEDHOF1, SUEDHOF2, …,. SUEDHOF15 in chronological order.

Is this really “an unprecedented quality initiative” as F.A.Z. Joachim Müller-Jung wrote?

IMHO this looks more like a larmoyant defense but form your own opinion now. Continue reading The Südhof Nomenclature

 

CC-BY-NC Science Surf , accessed 24.07.2026