Diskutiert wird es schon lange: Soll Wissenschaftsbetrug weiterhin straffrei bleiben?
Friedhelm Hermann, einer der grössten Fälscher der jüngeren Geschichte, kam mit einer lächerlich kleinen Auflage aus dem Verfahren und konnte viele Jahre unbehelligt in einer Praxis hinter dem Marienplatz in München praktizieren.
Das scheint sich nun aber zu ändern. Das DÄ berichtet
Mecklenburg-Vorpommern will härter gegen Plagiate in wissenschaftlichen Arbeiten vorgehen. Die Hochschulen sollen kĂĽnftig BuĂźgelder in Höhe von bis zu 10.000 Euro verhängen können, wenn sie eine Verletzung der wissenschaftlichen Redlichkeit aufÂdÂecken. Das steht im Gesetzentwurf der Landesregierung zur Ă„nderung des HochÂschulÂrechts, der heute in einer öffentlichen Expertenanhörung erörtert wurde. Weitere geplante Ă„nderungen betreffen die Hochschulentwicklungsplanung und das PromotionsÂrecht.
Ohne dem “irrational gesteigerten StrafbedĂĽrfnis der Ă–ffentlichkeit” (Fischer) zu verfallen – das ist eine ĂĽberfällige Massnahme in Anbetracht des Schadens der dadurch angerichtet wird – von sinnlosen Replikationstudien bis hin zum Verlust an Menschenleben.