Diskutiert wird es schon lange: Soll Wissenschaftsbetrug weiterhin straffrei bleiben? Friedhelm Hermann, einer der grössten Fälscher der jüngeren Geschichte, kam mit einer lächerlich kleinen Auflage aus dem Verfahren und konnte danach viele Jahre unbehelligt in einer Praxis hinter dem Marienplatz in München praktizieren.
Das scheint sich nun aber zu ändern. Das DÄ berichtet
Mecklenburg-Vorpommern will härter gegen Plagiate in wissenschaftlichen Arbeiten vorgehen. Die Hochschulen sollen künftig Bußgelder in Höhe von bis zu 10.000 Euro verhängen können, wenn sie eine Verletzung der wissenschaftlichen Redlichkeit aufdecken. Das steht im Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Hochschulrechts, der heute in einer öffentlichen Expertenanhörung erörtert wurde. Weitere geplante Änderungen betreffen die Hochschulentwicklungsplanung und das Promotionsrecht.
Ich denke – ohne dem “irrational gesteigerten Strafbedürfnis der Öffentlichkeit” (Fischer) zu verfallen – das ist eine überfällige Massnahme in Anbetracht des Schadens der dadurch angerichtet wird – von sinnlosen Replikationstudien bis hin zum Verlust an Menschenleben.