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Vorbildlicher Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten

Mittlerweile gibt es Checklisten, wie wissenschaftliches Fehlverhalten schon frühzeitig beim Review erkannt werden kann. Wie gehen Institutionen aber mit bereits zurückliegendem Fehlverhalten um? Allgemeine Richtlinien gibt es bei der DFG, aber wie sieht das Vorgehen praktisch aus? An einem Leibnitz Zentrum ist in mühsamer persönlicher Erfahrung ein Leitfaden entwickelt worden, der anderen Universitäten und Forschungseinrichtungen eine Hilfe sein kann [link]. Er bestätigt unter anderem, dass es um so schwieriger ist, Fehlverhalten zu ahnden, je höher in der Hierarchie jemand bereits aufgestiegen ist. Stefan Ehlers:

Die Ahndung wissenschaftlichen Fehlverhaltens bei unbefristet angestellten Gruppenleiter/innen oder gar Beamt/innen erfolgt häufig jedoch durch „Rügen“ oder „Abmahnungen“ oder Geldbußen unterschiedlicher Höhe. Dies ist zwar dem derzeitigen Vertragsrecht bzw. Beamtenrecht geschuldet: bei letzterem sind für eine Enthebung aus dem Amt quasi strafrechtlich relevante Tatbestände Voraussetzung (und hierbei handelt es sich bei wissenschaftlichen Fehlverhalten ohne unmittelbar bezifferbaren wirtschaftlichen Schaden meist nicht).

Das stimmt obwohl es erste Anzeichen gibt daß sich das ändern wird.