Mittlerweile gibt es Checklisten, wie wissenschaftliches Fehlverhalten schon frĂŒhzeitig beim Review erkannt werden kann. Wie gehen Institutionen aber mit bereits zurĂŒckliegendem Fehlverhalten um? Allgemeine Richtlinien gibt es bei der DFG, aber wie sieht das Vorgehen praktisch aus? An einem Leibnitz Zentrum ist in mĂŒhsamer persönlicher Erfahrung ein Leitfaden entwickelt worden, der anderen UniversitĂ€ten und Forschungseinrichtungen eine Hilfe sein kann [link]. Er bestĂ€tigt unter anderem, dass es um so schwieriger ist, Fehlverhalten zu ahnden, je höher in der Hierarchie jemand bereits aufgestiegen ist. Stefan Ehlers:
Die Ahndung wissenschaftlichen Fehlverhaltens bei unbefristet angestellten Gruppenleiter/innen oder gar Beamt/innen erfolgt haÌufig jedoch durch "RuÌgen" oder "Abmahnungen" oder GeldbuĂen unterschiedlicher HoÌhe. Dies ist zwar dem derzeitigen Vertragsrecht bzw. Beamtenrecht geschuldet: bei letzterem sind fuÌr eine Enthebung aus dem Amt quasi strafrechtlich relevante TatbestaÌnde Voraussetzung (und hierbei handelt es sich bei wissenschaftlichen Fehlverhalten ohne unmittelbar bezifferbaren wirtschaftlichen Schaden meist nicht).
Das stimmt obwohl es erste Anzeichen gibt daà sich das Àndern wird.
CC-BY-NC Science Surf , accessed 30.08.2026