„Staatsräson“ nicht ausdrücklich im Grundgesetz, wenn er doch angeblich das oberste Interesse oder Prinzip beschreibt, nach dem ein Staat handelt, um sein Bestehen, seine Ordnung und seine Sicherheit zu wahren?
– Ursprünglich wurde der Begriff in der Frühneuzeit geprägt, etwa durch Niccolò Machiavelli und später Giovanni Botero oder Richelieu.
– Er diente zur Legitimation staatlicher Machtpolitik, oft losgelöst von ethischen oder rechtlichen Maßstäben.
– In der Moderne ist er normativ begrenzt – d. h. im demokratischen Rechtsstaat muss Staatsräson mit Recht, Moral und Verfassung vereinbar sein.
Also ist Staatsräson das, was ein Staat für unbedingt notwendig hält, um sich selbst zu schützen und zu erhalten. Müsste in das nicht doch in das Grundgesetz?
Das Grundgesetz ist eine rechtsstaatliche Verfassung – kein Machtinstrument. Das Grundgesetz von 1949 wurde bewusst als Gegenentwurf zur NS-Diktatur geschaffen. Es soll:
– Macht begrenzen, nicht rechtfertigen,
– die Grundrechte des Einzelnen schützen, und
– Recht und Moral über staatliche Interessen stellen.
Ein Begriff wie „Staatsräson“, der traditionell die Zwecke des Staates über Recht und Moral stellt, passt nicht zu einer rechtsstaatlichen, demokratischen Verfassung wie dem Grundgesetz.
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