Last week I had the opportunity to attend a lecture by Johann Rockström explaining his most recent Nature commentary about tipping points “too risky to bet against”.
The Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) introduced the idea of tipping points two decades ago. At that time, these 'large-scale discontinuities' in the climate system were considered likely only if global warming exceeded 5 °C above pre-industrial levels. Information summarized in the two most recent IPCC Special Reports (published in 2018 and in September this year) suggests that tipping points could be exceeded even between 1 and 2 °C of warming.
This is a cruel message in particular as probably already one tipping point has been passed @ the Amundsen Sea embayment of West Antarctica. There is a thick ice sheet of about 3 km which forms one of the three major ice-drainage basins of the West Antarctic Ice Sheet. And the ice is melting rapidly – with the tipping point having been passed in 1996.
The Amazon is burning right now - the world's largest rainforest. Estimates of the Amazon tipping point ranges between 20% and 40% deforestation.
Panel discussion 1st Helmholtz Sustainability Summit Max-Delbrück Zentrum Berlin. From left to right Prof. Dr. Thomas Hirth, Prof. Dr. Martin Visbeck, Prof. Dr. Otmar Wiestler, Prof. Dr. Heike Graßmann, Prof. Dr. Michael Backes, Heike Leitschuh. More talk than action.
I remember an old vitamin D book – I believe it was Feldman’s Vitamin D – that argues that if we are going down the Transsahara Route (Algier-Lagos) human skin color gets always darker towards Tamanrasset due to increased solar power- also known known as the Loomis hypothesis (Science 1967).
So , let’s have a look at three maps. Solar power first.
1. Solar power. Source: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/1/1e/Global_Map_of_Global_Horizontal_Radiation.png
Second, skin tones – the Tamanrasset observation is correct but the overall picture does not match the Loomis hypothesis.
2. Skin tone. Source https://science.sciencemag.org/content/358/6365/867.full For full details see the original paper
Neither does the new vitamin D map published last week in the Lancet.
3. Vitamin D map. Source: https://linkinghub.elsevier.com/retrieve/pii/S2214109X19304577 For full details see the original paper
No need to calculate any formal correlation coefficient. – maps are patchy but let me conclude that either the vitamin D data or the Loomis hypothesis is wrong.
Womöglich gedeihen Innovationen manchmal ganz im Gegenteil besonders gut, wenn ein Tier genug hat: ausreichend Zeit und Energie, um etwa mit dem Schloss einer Futterkiste herumzuspielen. Neues ausprobieren kann vor allem, wer sich nicht rund um die Uhr mit Futtersuche, Wacheschieben und Revierverteidigung aufreiben muss, sondern derartige Verpflichtungen auch mal an Artgenossen delegieren kann.
Vermutlich ist es bei den Menschen auch nicht viel anders. Wenn man sich nicht rund um die Uhr mit Futtersuche, Wacheschieben und Revierverteidigung aufreiben muss.
Here is the math: 1 µg/L D3 => 40 IU/L D3 => 2,5 nmol/L D3
The detection limit in breast milk is 0,2 nmol/L = 0,08/µg/L = 3,2 IU/L according to vid Streym who measured a median of 0.34 nmol/L 25-OH-D3 in hind milk which is approx 5,4 IU/L.
Li-Chieh Wang gives no detection limit but measures approx 5 ng/mL = 5.000 ng/L = 5 µg/L = 12,5 nmol/L D3 in breast milk equivalent to 200 IU/L, the 40fold amount to vid Streym.
Right now there is a lot of information out there how to export a reveal presentation as PDF but much less not how to include a PDF document. The most natural way would be some embed
Air pollution and climate change are potential drivers for the increasing burden of allergic diseases. The molecular mechanisms by which air pollutants and climate parameters may influence allergic diseases, however, are complex and elusive.
There is no causal effect of allergens on human allergy, as allergens have been always abundant even without allergy. Nevertheless allergens are drivers aggravating symptoms in allergy-prone patients by basically four factors
Stability effects; influencing the accumulation and degradation of allergenic proteins, the duration of exposure times to cellular receptors, and the process of antigen presentation via major histocompatibility complex (MHC) class II
Epitope effects, i.e., generation of new epitopes or modification of existing epitopes, changing the binding properties of antibodies and receptors, by direct chemical modification or as a result of conformational changes
Adjuvant effects, i.e., generation of new adjuvant functions or modification of existing adjuvant functions such as lipid-binding capacities due to modified ligand binding sites
Agglomeration effects, i.e., multiplication or shielding of epitopes or adjuvant functions by cross-linking (oligomerization) of allergenic proteins, which may enhance the cross-linking
A new paper by a British-Kazakhstan-Armenian group nicely summarizes why we need good hypothesis papers.
As a deterring example they use the hygiene hypothesis
the hygiene hypothesis that was originally proposed by David Strachan in 1989. David Strachan studied the epidemiology of hay fever in a cohort of 17,414 British children and concluded that declining family size and improved personal hygiene had reduced the chances of cross infections in families, resulting in epidemics of atopic disease in post-industrial Britain. Over the past four decades, several related hypotheses have been proposed to expand the potential role of symbiotic microorganisms and parasites in the development of human physiological immune responses early in life and protection from allergic and autoimmune diseases later on.
I agree with the description although David never claimed to be the first author writing about the hygiene hypothesis. When I spoke to him the last time London he wasn’t even happy with this popularity.
The chain certainly started also much earlier than 1989 with "continuing activity of an immune system made redundant by man's cleanliness" (Godfrey, 1975) continued with Gerrard 1976, Frick 1986, Busse, 1989 until David Barker argued in 1985 that there is a "decreased incidence of infection among children, especially in wealthier families, that changed their pattern of immunity”.
The harm inducted by the hygiene hypothesis is described as
The misunderstanding of the hygiene hypothesis that primarily aimed to shed light on the role of the microbiome in allergic and autoimmune diseases resulted in decline of public confidence in hygiene with dire societal implications, forcing some experts to abandon the original idea. Although that hypothesis is unrelated to the issue of vaccinations, the public misunderstanding has resulted in decline of vaccinations at a time of upsurge of old and new infections.
I fear the authors are right – some people may have been harmed by the hygiene hypothesis leading them back in the pre-Semmelweis era.
Anomie, der Zustand bisher fehlender oder schwacher Normen, ging in die Anomietheorie von Robert Merton ein als der Widerspruch zwischen Ziel zB Konsum und Realität etwa aufgrund fehlender Finanzen. Darauf kann individuell auf verschiedene Arten reagiert werden (gekürzt) nach Wikipedia)
Ritualismus: Konsum reduziert, damit die legalen Mittel reichen, Vernunfthandlung
Rückzug: Konsum und legale Mittel werden für sich abgelehnt, eigene Isolation
Rebellion: Konsum und legale Mittel werden für alle abgelehnt, Krieg
In der Klimakrise kommen plötzlich hohe Normen auf uns zu – ich würde es Hypernomie nennen – von denen Reto Knutti sagt (1,2)
Wenn sich alle so verhalten wie Sie, werden wir die Klimaziele verfehlen», sagt Knutti. «Es geht mir nicht darum, zu moralisieren. Wir befinden uns alle in diesen Widersprüchen. Wenn ich in der Wissenschaft auf dieser Ebene arbeiten will, ist es unumgänglich, dass ich hin und wieder zu Kongressen fliege. Aber dennoch: Was bis 2050 gefordert ist, ist null CO2. Das heisst nicht: ein bisschen sparen. Null bedeutet null. Den VerbrennungsÂmotor gibt es dann nicht mehr. Fliegen gibt es nicht mehr, ausser es gelingt uns, synthetisches Kerosin als Alternative auf den Markt zu bringen oder CO2zu sequestrieren. Eine Ölheizung gibt es nicht mehr. Wir werden unser Leben umstellen müssen.
Ich vermute auch unter Hypernomie Bedingungen bleiben die Reaktionen gleich
The slide builders at the plugin page are quite useless except for slides.com which is, however, too expensive.
I therefore design everything in Keynote, export as jpg and loop over all jpgs to write the section tags.
The best option would certainly be if Apple would directly support reveal.js and not some fancy own HTML formats
Am letzten Freitag, den 15.11.2019 fand zu dem Themenkomplex im Institut für Kommunikationswissenschaften und Medienforschung der LMU (Oettingerstr 67) eine eigene Veranstaltung statt “Whistleblowing in Deutschland - Zivilcourage oder Verrat? Hinweisgeberverhalten und rechtliche Regelung in Deutschland”. Organisiert war die Veranstaltung im Rahmen des DFG Sonderforschungsbereich 1369 "Vigilanzkulturen" von dem Lehrstuhl für Strafrecht und Kriminologie, sowie der Regionalgruppe München von Transparency International Deutschland e. V.
Eine solche Veranstaltung schien überfällig. Entsprechend gut war der Besuch. Deutschland hat sich in der Vergangenheit kein Ruhmesblatt bei diesem Thema erworben, da alle Gesetzesvorhaben zum Schutz von WB bisher gescheitert sind. Offensichtlich kommt aber nun mit der EU Richtlinie 2018/0106 COD, die am 16.4.19 verabschiedet wurde, erneut Bewegung in den Prozess. Aus dem Ankündigungstext
Die Aufmerksamkeit und das Verantwortungsbewusstsein des Staatsbürgers, der Missstände nicht nur zur Kenntnis nimmt, sondern sich auch für deren Abstellung einsetzt, ist eine wesentliche Voraussetzung für den Bestand der freiheitlichen demokratischen Ordnung", heißt es in einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.04.1970 (1 BvR 690/65). Diese Problematik ist unverändert aktuell. Das öffentliche Bild von Hinweisgeber/innen schwankt allerdings zwischen Helden- und Denunziantentum. Auch ist das Wissen um wissenschaftliche Erkenntnisse zur "Realität des Whistleblowings" (etwa typische Merkmale und Verläufe) wenig verbreitet. Ebenso verhält es sich mit Blick auf die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen, Informationen über Missstände weiterzugeben. Wir wollen durch mehrere Vorträge mit anschließender Podiumsdiskussion über die aktuelle rechtliche Lage informieren, so z.B. auch über die europäischen Vorgaben zur Thematik. Die Veranstaltung folgt dem Motto "science goes public" und ist deshalb sowohl für Fachpublikum als auch die Zivilgesellschaft geöffnet.
Eröffnung: durch Prof. Dr. iur. Ralf Kölbel (Ludwig-Maximilians-Universität München) und Uwe Jennerwein (Transparency International Deutschland e.V. – die Referate wird es 2020 schriftlich geben).
In der Einleitung geht Ralf Kölbel auf den aktuell berühmtesten WB ein, Ex-CIA Mitarbeiter Edward Snowden, aber auch das unsägliche AfD Portal, auf dem Lehrer denunziert werden sollten. WB im engeren Sinn ist die Weitergabe von Insider Information ausserhalb der regulären Dienst- und Mitteilungswege entweder innerhalb oder außerhalb der Organisation.
Die Regionalgruppe München von Transparency hat die Tagung mit vorbereitet. Transparency fordert eine Entkriminalisierung und eine Entschädigung über einen Opferfond.
Block 1: Aktuelle Bedingungen von Whistleblowing
"Whistleblowing in der empirischen Forschung"
Ralf Kölbel (Ludwig-Maximilians-Universität München)
"Whistleblowing in der Praxis: Möglichkeiten und Fallstricke für Hinweisgeber"
Prof. Dr. iur. Ralf Kölbel (LMU)
Die Meldungsrate (von informierten Insider, die auf bekannte Missstände reagieren) kann bis zu 50% betragen (Olsen 2014). Eine externe Weitergabe von Informationen ist mit 10% Häufigkeit allerdings eher selten und erfolgt meist nur nach erfolglosen internen Versuchen. Gibt es individuelle Eigenschaften von WB? Roberts 2014 zeigt, dass es keine “typische” Persönlichkeit ist, eher ist die Situation typisch: Delikte von erheblichem Ausmass, die den WB betreffen. Nahezu alle Daten über WB stammen aus “Laborstudien” (simulierte Situationen, Gruppenbefragungen), so dass sich die Frage der Übertragbarkeit stellt, da echte WB Befragungen selten sind. Vorangetrieben wird WB meist dadurch, dass nichts auf die Meldung hin passiert. Im Anschluss an die Meldung werden WB häufig von Kollegen gemieden oder informell sanktioniert. Die Zahlen dazu schwanken in der Literatur zwischen 20% und 69%. Positiv belegt ist die Person des WB nach einer Umfrage von strafrecht-online.org 2018 nur für 72% der Teilnehmer, für den Rest bleiben WB suspekt. Die Skepsis in Deutschland gegen WB hängt wohl auch mit der NS Vergangenheit (“Blockwart”) zusammen.
Der Vortrag von Thomas Dombek (LKA Niedersachsen) entfiel, dafür übernahm Uwe Jennerwein sein Referat.
Uwe Jennerwein (Transparency International)
Angesprochene Themen: 59% der Unternehmen haben eine Meldestelle, was aber von der Unternehmensgrösse abhängt – (Hauser 2019) grössere Unternehmen eher als kleine. Die Rate liegt bei jährlich 16-65 Meldungen. Nach neuem EU Recht muss der Hinweisgeber innerhalb einer Woche eine Eingangsbestätigung bekommen; ein unparteiische Person ergreift daraufhin Folgemassnahmen und informiert den Hinweisgeber innerhalb von weiteren 3 Monaten.
Das externe Meldeaufkommen in der BRD ist gering (zB bei dem Generalzollamt), ca 300 Meldungen/Jahr (Bundeskartellamt), aber 600+/Jahr (BaFin) und 30.000+/Jahr bei den Krankenkassen. Von den eingehenden 2729 Meldungen beim LKA Niedersachsen 2009-2019 führten allerdings nur 32% zu einem strafrechtlichen Anfangsverdacht und nur 3% zu strafrechtlichem Nutzen (Verurteilung bzw noch offenes Verfahren). Allerdings waren dies dann sehr große Delikte. Ähnliche Zahlen aus Österreich 2013-2017: 4976 Meldungen, aber nur 10% Ermittlungsverfahren. Die Polizei ist dabei nicht zu Vertraulichkeit verpflichtet, die Meldestellen hingegen schon. Das rechtliche Problem besteht v.a. darin, dass der Staat zu sanktionslosem unzulässigem Verhalten anstiftet (etwa im Fall einer bösartigen Denunzierung).
Podiumsgespräch: Wie erleben Hinweisgeber ihre Situation? Dr. iur. Nico Herold (Ludwig-Maximilians-Universität München) im Gespräch mit RA H.
Dr. Nico Herold (LMU) im Gespräch mit RA H.
Dies war wohl der interessanteste Teil der Veranstaltung. RA H. schilderte dabei die Aufdeckung von finanziellen Unregelmässigkeiten an einer Dienststelle, an die er abgeordnet war. Auf Details würde ich hier gerne verzichten, im Publikum herrschte betretenes Schweigen, als er die Eskalationsspirale beschrieb.
Block 2: Heutiger und künftiger Rechtsrahmen von Whistleblowing
Moderation: Dipl.-Soz. Elke Wienhausen-Knezevic (Ludwig- Maximilians-Universität München)
"Arbeits- und datenschutzrechtliche Fragen von Whistleblowing" -
Prof. Dr. iur. Martin Franzen (Ludwig-Maximilians-Universität München)
Prof. Dr. iur. Martin Franzen
Martin Franzen ist Beauftragter der LMU für die Selbstkontrolle in der Wissenschaft und befasste sich mit arbeits- und datenschutzrechtlichen Fragen von WB. Das Arbeitsvertragsrecht sieht Meldepflicht des Arbeitnehmers gegen Arbeitgeber vor. Dabei sind 3 Fallgruppen zu unterscheiden: Führungskräfte sind meldepflichtig, wenn die Überwachung zu ihren Aufgaben gehört; andere Arbeitnehmer wenn das Vorkommnis zu ihrem Aufgabenkreis gehört; sonstige Arbeitnehmer nur, wenn dem Arbeitgeber durch den Pflichtverstoss ein erheblicher Schaden droht. Es besteht eine umfassende Auskunftspflicht im Rahmen des Arbeitsbereiches (§666 BGB). Zulässigkeit für externes WB durch ArbSchG §17.2. Ausnahme bzw Unzumutbarkeit bei eigener Strafbarkeit, wenn Regelverstösse trotz Meldung nicht abgestellt werden, Vorfälle schwerwiegend sind oder Verdacht gegen den Arbeitgeber selbst besteht. Warnung vor wissentlich unwahren oder leichtfertig falschen Angaben, da Sanktionen wie Abmahnung oder Kündigung drohen. Es gilt das Massregelungsverbot §612a BGB. Bisher keine Rechtspflicht zur Schaffung eines Hinweisgebersystems.
"Die neue EU-Richtlinie zum Whistleblowerschutz und ihre Umsetzung in Deutschland" Prof. Dr. iur. Klaus Ulrich Schmolke (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen- Nürnberg)
Prof. Dr. iur. Klaus Ulrich Schmolke (Erlangen-Nürnberg)
Was war, was ist, was kommt? Was war: Das EU Parlament drängt zum Gesetzgebungsvorschlag, im April 2018 legt die Kommission einen Richtlinienvorschlag vor, revidiert ihn im Dezember 2018, im April 2019 stimmt das EU Parlament zu, im Oktober auch der Rat, so dass die Richtlinie am 23.10.19 verabschiedet wurde. Wesentliche Inhalte sind: Schutz der Hinweisgeber, Schutz der von Meldung betroffener Personen, Eingrenzung des sachlichen und persönlichen Anwendungsbereiches, Voraussetzungen für den Hinweisgeber, Pflicht zur Einrichtung interner und externer Meldekanäle. Am wichtigsten scheint der Schutz der Hinweisgeber durch Verbot von Repressalien und Gewährung von unterstützenden Massnahmen, als da wären Verfahrensgrundrecht, Schutz der Identität aber auch Strafe bei Falschinformation. Die Richtlinie wird jedenfalls zu Änderungen der gegenwärtigen Rechtslage führen: Vorrang des internen WB (Rücksichtnahmepflicht!) aber auch Kündigungsschutz bei externer Meldung. Neben diversen Einzelaspekten wird auch ein “bug bounty” Programm diskutiert, was aber in der Diskussion als ähnlich deletär wie Boni bei AGs angesehen wird.
Podiumsdiskussion: Förderung und Regulierung von Whistleblowing in Deutschland
NN (Whistleblowing-Netzwerk)
RAin Kristina Harrer-Kouliev (Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände)
Prof. Dr. iur. Roland Hefendehl (Albert-Ludwigs-Universität Freiburg/Br.)
Prof. Dr. iur. utr. Marie-Theres Tinnefeld (Hochschule München)
Moderation: Prof. Dr. iur. Ralf Kölbel (LMU München)
von links Prof. Dr . iur. Roland Hefendehl, RAin Kristina Harrer-Kouliev, Prof. Dr. iur. Ralf Kölbel, Prof. Dr. iur. utr. Marie-Theres Tinnefeld, Thomas Holbach?
Die Veranstaltung schloss mit kurzen Statements der Podiumsteilnehmer. Leider konnte Frau Tinnefeld auch mit Bitten aus dem Publikum nicht davon abgehalten werden, ihr überlanges Statement zu verlesen, so dass für die Diskussion keine Zeit mehr blieb.
Dabrock warnte vor einem Schwarz-Weiß-Denken bei ethischen Fragestellungen zur KeimÂbahnveränderung. Es sei vielmehr ein globaler Diskurs erforderlich, an dem nicht nur die wissenschaftliche Gemeinde beteiligt ist - der letztlich gegebenenfalls in globale Regelungen münde.
Was soll man dazu sagen? Zu einer Rhetorik, die feststellt daß alle anderen “Schwarz-Weiss” denken? Globaler Diskurs ist in dem Zusammenhang eine falsche Dichotomie, denn das Gegenteil von “Schwarz-Weiss” wäre ja “bunt”, eine möglichst vielfältige Alternative.
Nach vier Vorträgen zu dem Thema glaube ich mittlerweile, daß die meisten Menschen nicht mal den Unterschied zwischen somatischer und Keimbahntherapie verstehen. Und daß die Welt im Augenblick ganz andere Probleme hat.
Den Diskurs in die globale Sphäre verlagern, sagt jemand, der selbst nicht auf Emails antwortet?
“Globaler Diskurs” sieht nach einem klassischen Beispiel für einen Nirvana Fehlschluss aus.
Den Nirvana-Fehlschluss, auch Trugschluss der perfekten Lösung, begeht, wer etwas Wirkliches oder Realisierbares mit einem unrealisierbaren modellhaften Ideal vergleicht und auf dieser Basis - ohne die Realitätsferne des Ideals zu berücksichtigen - ein Urteil fällt oder eine Entscheidung trifft.
Denn wer kann denn schon – staatliche Ethiker ausgenommen – zu Ethikmeetings in die USA, nach England oder Hongkong fliegen? Und wer entscheidet auf diesen Meetings? Die gewählten Volksvertreter?
Auch bei diesen Meetings gibt es völlig unterschiedliche Vorstellungen. Die WHO will ein Register schaffen so Nature gestern. Die Kommission der US National Academy of Science und British Royal Society will das eher nicht, genaues weiss man nicht, es ist ein globaler Diskurs hinter verschlossenen Türen.